Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Gerätewagen-Gefahrgut GW-G gemäß DIN 14555-12 mit Ausstattung
2022-030-1400”
Produkte/Dienstleistungen: Notfallwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Es wird ein Gerätewagen-Gefahrgut GW-G gemäß DIN 14555-12 mit Ausstattung beschafft”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut GW-G mit Ausstattung gemäß DIN 14555-12
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nach § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter vergeben. § 122 Abs. 2 GWB stellt hierzu abschließend fest,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nach § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter vergeben. § 122 Abs. 2 GWB stellt hierzu abschließend fest, dass Eignungskriterien ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen können. Zur Feststellung Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter werden daher folgende Punkte zur Erläuterung durch den Bieter in der Eigenerklärung zur Eignung abgefragt:
• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
• Eintragung in Berufsregister: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
• Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
Sollte ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB bestehen wird der Bieter ebenfalls auf Grund fehlender Eignung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Erklärungen zu den zur Eignung geforderten Punkten vom Bieter einzuholen. Grundsätzlich hat der Bieter diese Erklärungen innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber beizubringen. Sollte der Umfang der geforderten Erklärungen eine längere Frist erfordern, wird diese vom Auftraggeber gesondert im Aufforderungsschreiben angegeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-25
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-25
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilanstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 207-590358 (2022-10-21)