Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.