Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.
Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtrommelwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.
Verwertung des Bestandsgerätes vom Typ BACKHUS 17.60 inkl. Schlauchtrommelwagen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-12-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-05-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landwirtschaftsmaschinen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landwirtschaftsmaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Postanschrift: Carl-Borgward-Straße 12
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-nr.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: +49 2631/803482 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-710913
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.abfall-nr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 246-710913 (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landwirtschaftsmaschinen
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.
Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtrommelwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.
Verwertung des Bestandsgerätes vom Typ BACKHUS 17.60 inkl. Schlauchtrommelwagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landwirtschaftsmaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Postanschrift: Carl-Borgward-Straße 12
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-nr.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: +49 2631/803482 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-710913
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung hat bis zum 30.11.2023 an den Auftraggeber zur MBA Linkenbach zu erfolgen.
Die Bestandsgeräte werden abgegeben, wie sie liegen und stehen, jedoch erst, wenn die Neugeräte geliefert wurden und mindestens 4 Wochen im Einsatz waren.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.
Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtrommelwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.
Verwertung des Bestandsgerätes vom Typ BACKHUS 17.60 inkl. Schlauchtrommelwagen.
Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtransportwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.
Durch den Bieter ist das Bestandsgerät inkl. Schlauchtrommelwagen zu übernehmen und zu verwerten.
Die Lieferung hat bis zum 30.11.2023 an den Auftraggeber zur MBA Linkenbach zu erfolgen.
Die Bestandsgeräte werden abgegeben, wie sie liegen und stehen, jedoch erst, wenn die Neugeräte geliefert wurden und mindestens 4 Wochen im Einsatz waren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt zu haben,
- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,
- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,
- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
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— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
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Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten Gerätes, Lieferungszeitpunkt, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers, auf Verlangen: zuständiger Ansprechpartner des Auftraggebers und dessen Telefonnummer.
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.abfall-nr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55198187 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
Auf Verlangen vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter;
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Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen/ dem Vergabeverfahren: 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 093-285610
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 246-710913
ABl. S-Ausgabe: 93
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Mietenumsetzer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnis des Funktionstests vor Ort
Serviceleistung Mietenumsetzer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-25 📅
Name: Eggersmann GmbH
Postanschrift: Ravenna-Park 2
Postort: Halle (Westf.)
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@f-e.de 📧
Land: Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 093-285610 (2023-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 093-285610
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 246-710913
ABl. S-Ausgabe: 93
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Mietenumsetzer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnis des Funktionstests vor Ort
Serviceleistung Mietenumsetzer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-25 📅
Name: Eggersmann GmbH
Postanschrift: Ravenna-Park 2
Postort: Halle (Westf.)
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@f-e.de 📧
Land: Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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