Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandbekämpfungsausrüstung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-17 📅
Datum des Beginns: 2022-08-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 116-324087
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Wechselladerfahrzeug nach DIN EN 1846-1,Teil 1-3 und DIN EN 14505 mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 26 t soll für den Aufbau der im Los 2 beschriebenen Wechselladereinrichtung geeignet sein. Das Fahrzeug muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bestimmungen der EU und StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) entsprechen.
Das Wechselladerfahrzeug nach DIN EN 1846-1,Teil 1-3 und DIN EN 14505 mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 26 t soll für den Aufbau der im Los 2 beschriebenen Wechselladereinrichtung geeignet sein. Das Fahrzeug muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bestimmungen der EU und StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) entsprechen.
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 beinhaltet den feuerwehrtechnischen Aufbau des Abrollkippers für Abrollcontainer nach DIN 14505.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Feuerwehrtechnische Zentrale Am Funkturm 1 17039…
… Neuendorf
… Wulkenzin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterium 2.1: Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“),
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen"),
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V (Formblatt "Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen"),
Abgabe Eigenerklärung zu Sanktionsgründen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885163📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Postanschrift: Postfach 110264
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
E-Mail: vergabestelle@lk-seenplatte.de📧
Internetadresse: www.lk-seenplatte.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 116-324087 (2022-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schrieb die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schrieb die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Gesamtwert des Auftrags: 202 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schrieb die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schrieb die Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-15 📅
Name: MAN Truck Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Dierkower Damm 38c
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 113 900 EUR 💰
Name: Fahrzeug- und Karosseriebau Parkentin GmbH
Postanschrift: Doberaner Straße 31
Postort: Parkentin
Postleitzahl: 18209
Land: Landkreis Rostock
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 63 320 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 159-453192 (2022-08-15)