Beschreibung der Beschaffung
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Implementierung einer auf All-Flash basierenden, hyperkonvergenten Infrastruktur.
- Lieferung von Server-Nodes und – sofern notwendig – einem Witness-Server nebst sämtlichem, für die Inbetriebnahme notwendigen Zubehör.
- Vorbereitung und Planung der Projektumsetzung hierzu zählen unter anderem:
- Ein Kick-Off Termin in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erfassung des Ist-Zustandes
- Erstellung von Konfigurationsdokumenten
- Planung von Einbau, Installation und Konfiguration
- Einbau und Inbetriebnahme der Systeme in die beiden Rechenzentren
- Funktionsgerechter Einbau der neuen Komponenten
- Verkabelung der neuen Komponenten
- Anbindung und Integration der neuen Komponenten an die vorhandene Infrastruktur
- Dokumentation der Hardware
- Grundkonfiguration von Storage und Netzwerk
- Aktualisierung der Firmware/Grundkonfiguration Servercluster
- Anlegen von Pools/Volumes/LUNs nach Vorgabe durch den Auftraggeber
- Registrierung der angeschlossenen HOSTs und Berechtigen auf die ein-gerichteten Volumes/LUNs
- Einrichten und Testen der Replikation / Fail-Over-Funktionalität
- Dokumentation der Einrichtungsparameter
- Technische Abnahme in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Netzwerkdienstleistungen wie z.B. Basiskonfigurationen, Einbau, Migration, Ausbau, Provisioning, Systemanbindung etc.
- Aufbau der virtuellen Infrastruktur
- Firmware-Updates
- Installation und Konfiguration vCenter/Hosts
- Koppelung Storage
- Failover-Tests
- Dokumentation
- Abwicklung von Service- und Garantiefällen
Wichtig für den Auftraggeber sind für dieses Vorhaben in erster Linie die technischen Leistungsmerkmale der zu liefernden Hardware sowie die Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantie- und Serviceleistungen.
Es sind ausschließlich Neugeräte mit Herstellergarantie zulässig. Gerätereimporte sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Sofern optionale Zusatzleistungen vereinbart werden (wie z.B. Schulungen), können diese vom Auftraggeber bei Bedarf abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht