Lieferung Material Spundwand

Amt Schrevenborn

Lieferung Material Spundwand

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-11 Auftragsbekanntmachung
2022-03-09 Ergänzende Angaben
2022-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spundwände
Referenznummer: III-31/22-31-M
Kurze Beschreibung: Lieferung Material Spundwand
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spundwände 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Schrevenborn
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-schrevenborn.de 🌏
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409111 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17ed980c902-6fe96827303b8301 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-16 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 033-083912
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung Material für eine Spundwand Ölpier Mönkeberg, ca. 418 to.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: LPW-E/4.2.2/1532
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- Eintragung in Berufsregister,
- Keine Straftaten,
- Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
- Keine Insolvenz o. Ä.,
- Keine schweren Verfehlungen,
- Keine Vertragsverletzungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Angebot abzugeben ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.amt-schrevenborn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17ed980c902-6fe96827303b8301 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 033-083912 (2022-02-11)
Ergänzende Angaben (2022-03-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 051-132789
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 033-083912
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Aus gegebenem Anlass durch den Krieg in der Ukraine und die dadurch veränderten Liefermöglichkeiten für das Angefragte Spundwandmaterial werden die Ausschreibungsunterlagen wie folgt angepasst. 1.) Die Abgabe eines Nebenangebotes ist auch ohne Hauptangebot zulässig. 2.) Der Abgabetermin wird auf den 25.03.2022 um 10:00 Uhr verschoben. 3.) Die Bindefrist endet am 25.04.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 051-132789 (2022-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: inga.kuehn@amt-schrevenborn.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 070-183846
ABl. S-Ausgabe: 70

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEF0A

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 070-183846 (2022-04-04)