Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die - ggf. fortgeschriebenen -Vergabeunterlagen sowie Bewerber- und Bieterinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.