Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Bereitstellung Seil DIN EN 50182 243-AL1 für Stuttgart
22FEI59955
Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Bereitstellung Seil DIN EN 50182 243-AL1 für Stuttgart
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seil DIN EN 50182 243-AL1 Feuerbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Seil DIN EN 50182 243-AL1 Feuerbach
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seil DIN EN 50182 243-AL1 Bad Cannstatt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Seil DIN EN 50182 243-AL1 Bad Cannstatt
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seil DIN EN 50182 243-AL1 S-Bahn-Neubau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Seil DIN EN 50182 243-AL1 S-Bahn-Neubau
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-28
08:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-07-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-28 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vor Abschluss des Rahmenvertrages/der Rahmenverträge erfolgt eine Q1-Überprüfung des Werkes.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 121-345365 (2022-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-28) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 DIN EN 50182 243-AL1 Feuerbach 01.01.2023
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 DIN EN 50182 243-AL1 Feuerbach 01.01.2023
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 DIN EN 50182 243-AL1, Bad Cannstatt 01.01.2023
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 DIN EN 50182 243-AL1, Bad Cannstatt 01.01.2023
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 DIN EN 50182 243-AL1, S-Bahn Neubau N0v. 22 bis Nov.23
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 DIN EN 50182 243-AL1, S-Bahn Neubau N0v. 22 bis Nov.23
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 121-345365
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 DIN EN 50182 243-AL1 Feuerbach 01.01.2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Klaus Faber AG
Postanschrift: Europaallee 33
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 DIN EN 50182 243-AL1, Bad Cannstatt 01.01.2023
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 DIN EN 50182 243-AL1, S-Bahn Neubau N0v. 22 bis Nov.23
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 211-608987 (2022-10-28)