Beschreibung der Beschaffung
Es werden zukünftig nachfolgende Geräte eingesetzt:
• Interaktives Display
• OPS PC-Modul
• Elektrische Höhenverstellung
• Tafelflügel
Bei den Anforderungen gem. der Leistungsbeschreibung handelt es sich um Mindestanforderungen auf Basis des aktuellen technologischen Standes, die vom anzubietenden Produkt zu erfüllen sind. Die Lieferung der Software hat als Schullizenz für alle Lehrer sowie Schüler der Schule, inkl. aller Kosten für Updates und Upgrades und Wartung der Software über 5 Jahre zu erfolgen.
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Zu beliefernde Schulen:
Nachfolgend sind alle zu beliefernden Schulen mit den entsprechenden Anzahlen an einzurichtenden Räumen aufgeführt:
Grundschule Bad Schwartau (GSB): 17 Klassenzimmer / 4 Fachräume
Grundschule Cleverbrück (GSC): 12 Klassenzimmer / 5 Fachräume
Gymnasium am Mühlenberg (GAM): 40 Klassenzimmer / 17 Fachräume
Leibniz-Gymnasium (LGY): 33 Klassenzimmer / 8 Fachräume
Elisabeth-Selbert-Gemeinschaftsschule (ESG): 24 Klassenzimmer / 11 Fachräume
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Die Lieferung an das Gymnasium am Mühlenberg (GAM), Ludwig-Jahn-Straße 13, 23611 Bad Schwartau, hat zwingend während der Sommerferien 2022 (04.07. - 13.08.) zu erfolgen. Die weiteren Schulen sind im Anschluss nach Bedarf zu beliefern.
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Teststellung:
Im Rahmen der Bewertung der Angebote testet der Auftraggeber das angebotene interaktive Display. Die Teststellung/Bemusterung dient zur Überprüfung aller A- und B-Kriterien. Angebote, welche die in der Leistungsbeschreibung genannten A-Kriterien nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Die Teststellung/Bemusterung dient außerdem dazu, die nachfolgenden Anforderungen zu bewerten:
• Verarbeitung und Ergonomie
• Bedienkonzept und Anwenderfreundlichkeit der Hardware
• Bedienkonzept und Anwenderfreundlichkeit der Software
• Darstellung/Bildqualität
Dazu werden die jeweiligen Kriterien gemäß der Anlage in den Vergabeunterlagen „Verfahrensbedingungen.pdf“ unter Ziffer 14.1 bewertet.
Die Teststellung/Bemusterung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Alle Geräte müssen betriebsbereit und in der geforderten Konfiguration auf einem mobilen Fahrständer angeliefert und wieder abgeholt werden. Die Testgeräte und die angebotenen Geräte müssen identisch sein. Sofern sich die Testgeräte von den angebotenen Geräten unterscheiden, wird die Teststellung mit 0 Punkten bewertet.
Die Kosten für die Lieferung, Bereitstellung und Abholung des Systems trägt der Bieter. Die Testgeräte sind erst durch eine separate Aufforderung zu liefern. Die Lieferung hat innerhalb von fünf Werktagen zu erfolgen. Es werden zuerst die drei bestplatzierten Firmen zur Teststellung aufgefordert, sollten weitere Firmen die theoretische Chance zur Zuschlagserteilung besitzen, so werden diese danach zur Teststellung aufgefordert. Die Lieferadresse wird dem Bieter mit der Testaufforderung mitgeteilt.
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Innovationsklausel:
Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.