Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in Abschnitt III.2) der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils die im Einzelnen geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Bewerber erkennt mit seinem Teilnahmeantrag alle Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs an.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Eignungsnachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind im Falle einer erklärten Bewerbergemeinschaft jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die dazu vorgesehenen Formblätter sind ggf. zu kopieren und es ist darauf kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Für die Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung, dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmeformularen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Soweit möglich ist auch die Nutzung der einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) alternativ zulässig.
Alle Nachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Für Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind (z. B. gleichwertige Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte deutsche Übersetzungen vorzulegen.
Kriterien: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
Falls die vorstehenden Erklärungen nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage zu diesem Formblatt darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Eignungsleihe
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Fall der Eignungsleihe sind die jeweiligen Angaben und/oder Nachweise, hinsichtlich derer sich der Bewerber auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens beruft, von dem Eignungsverleiher vorzulegen. Der AG behält sich vor, eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eignungsverleih