Die Rollpaletten müssen der Konzernrichtlinie 123.0111 „Notfallmanagement und Brandschutz in Eisenbahntunneln“ entsprechen.
Plattformgröße: 1.650 x 2.200 mm,
Eigengewicht: maximal 85 kg,
Zuladung: Mindestens 1.000 kg,
ohne fest eingebauten oder mobilen Antrieb, selbsttätig wirkende Feststellbremse (Prinzip „Totmannbremse“), zwei klappbare Handbügeln zum Verschieben der Transporthilfe, beidseitige Bedienung der Bremse von beiden Stirnseiten der Transporthilfe
Die Rollpaletten werden in diverse Tunnel in Baden-Würtemberg montiert/angeliefert
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Herstellung von Rollpaletten inkl. Halterungen für Personenevakuierung aus Tunneln
22FEA58526”
Produkte/Dienstleistungen: Brandschutzvorrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Rollpaletten müssen der Konzernrichtlinie 123.0111 „Notfallmanagement und Brandschutz in Eisenbahntunneln“ entsprechen.
Plattformgröße: 1.650 x 2.200...”
Kurze Beschreibung
Die Rollpaletten müssen der Konzernrichtlinie 123.0111 „Notfallmanagement und Brandschutz in Eisenbahntunneln“ entsprechen.
Plattformgröße: 1.650 x 2.200 mm,
Eigengewicht: maximal 85 kg,
Zuladung: Mindestens 1.000 kg,
ohne fest eingebauten oder mobilen Antrieb, selbsttätig wirkende Feststellbremse (Prinzip „Totmannbremse“), zwei klappbare Handbügeln zum Verschieben der Transporthilfe, beidseitige Bedienung der Bremse von beiden Stirnseiten der Transporthilfe
Die Rollpaletten werden in diverse Tunnel in Baden-Würtemberg montiert/angeliefert
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paletten📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Herstellung von 272 Stück Rollpaletten inkl. Halterungen für Personenevakuierung aus Tunneln” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis Eintrag Handelsregister, Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bietereigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterschreiben.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Rollpaletten und Halterungen) der letzten 3 Kalenderjahre (2018 - 2021) mit Angabe der Projekte, der
Auftraggeber” Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 095-263680 (2022-05-12)