- Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß VgV durchgeführt. Die Zulässigkeit der Verfahrensart ergibt sich aus den § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 4 VgV. Eine Aufteilung in Lose ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen im Sinne von § 97 Abs. 4 GWB nicht vorgesehen.
- Die Verfahrensregeln ergeben sich aus den besonderen und allgemeinen Bewerbungsbedingungen sowie ergänzenden Hinweisen der Vergabestelle.
- Die für die Angebotsphase des Verhandlungsverfahrens zugelassenen Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält der Auftraggeber sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Wenn von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, folgt dem Erstangebot die Verhandlung. Es sind Verhandlungsphasen nach § 17 Abs. 12 VgV vorgesehen. Vor jeder Verhandlungsphase wird die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien reduziert. Die Verhandlung endet mit der Aufforderung an die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots (BAFO - Best And Final Offer).
- Nebenangebote gemäß § 35 VgV sind nicht zugelassen.
- Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe durchgeführt. Teilnahmeantrag und Angebote sind nach § 53 Abs. 1 VgV in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Teilnahmeanträge in Papierform finden keine Berücksichtigung. Es sind zwingend die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare / Dokumentvorlagen zu benutzen.
Der Teilnahmeantrag ist mit folgenden Unterlagen auf der Vergabeplattform eVergabe.de einzureichen:
- Formular Teilnahmeantrag,
- Formular Eignungskriterien,
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO,
- zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften:
- Formular Erklärung der Bewerbergemeinschaft,
- zusätzlich bei Unterauftragnehmern:
- Formular Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen,
- pro Unterauftragnehmer: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
- zusätzlich bei Eignungsleihe:
- Verzeichnis zur Eignungsleihe,
- pro Eignungsverleiher: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Bei den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase handelt es sich um vorläufige Entwürfe, die im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisiert und präzisiert werden (können).
- Für Leistungen der Bewerber und Bieter im Vergabeverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt.
- Die Bieter haben im Laufe des Verfahrens auch künftig dem Auftraggeber alle nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbs eingetretenen Umstände mitzuteilen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten. Eine solche Veränderung kann zum Ausschluss führen, wenn dadurch der Wettbewerb beeinträchtigt oder das Ergebnis der im Teilnahmewettbewerb durchgeführten Eignungsprüfung in Frage gestellt wird.
- Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt,
- Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie unter
http://www.evergabe.de,
- Für die Installation des AI Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:auftragnehmer@evergabe.de ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service,
- Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden,
- Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters,
- Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nur von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften/Bietern/Bietergemeinschaften eingereicht werden, deren Identität unzweifelhaft mit dem registrierten Nutzer der eVergabe-Plattform übereinstimmt. Wird ein Teilnahmeantrag/Angebot dagegen über ein Benutzerkonto eines Dritten eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV i. V. m. § 53 VgV.).