Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
Alternativ zu den geforderten Nachweisen in den Abschnitten III.1.1) – III.1.3) kann der Bewerber seine Eignung vorläufig über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV nachweisen. Näheres ergibt sich aus Kapitel 2.2.3 des Dokuments Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung auf der Vergabeplattform.
Die Vergabeunterlagen sind vom Bewerber genau durchzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich eine Rückfrage an die Vergabestelle zu stellen.
Rückfragen administrativer oder inhaltlicher Art sind ausschließlich über die Nutzung des in Abschnitt I.3) genannten Vergabeportals zu stellen. Fragen, die nicht über das Portal gestellt werden, werden nicht beantwortet. Ausgenommen sind Rückfragen aufgrund von Problemen beim Zugriff auf das Portal. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sollen vor dem 12.04.2022 eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Beantwortung sichergestellt werden kann. Rückfragen, die bis zum 19.04.2022 eingereicht werden, werden beantwortet, wenn sie der Aufklärung offensichtlicher Unklarheiten dienen, oder wenn sie einen aktuellen Anlass haben (z. B. aus der Beantwortung vorhergehender Rückfragen).
Die Vergabestelle wird, soweit in den Fragen und Antworten wichtige Aufklärungen über die Anforderungen an die Teilnahme gegeben werden, grundsätzlich allen Bewerbern alle Rückfragen in anonymisierter Form und die Antworten der Vergabestelle im Vergabeportal zur Verfügung stellen und ggf. die Vergabeunterlagen ergänzen oder ändern. Die Bewerber werden deshalb gebeten, ihre Fragen so zu formulieren, dass der Geheimnisschutz sichergestellt ist. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit gesondert hinzuweisen. Es wird darum gebeten, eventuelle Fragen oder Probleme unverzüglich in der genannten Form mitzuteilen.
Für den Teilnahmeantrag sind das Dokument Vordruck_Teilnahmeantrag und die darin benannten und vom Bewerber ausgewählten weiteren Vordrucke 1 bis 8 zu verwenden. Der Vordruck für den Teilnahmeantrag und die als Anhänge hierzu zu verwendenden Vordrucke 1 bis 8 sind im unter Abschnitt I.3) genannten Internetportal abrufbar.
Der Teilnahmeantrag, inkl. Erklärungen und Nachweise sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind in elektronischer Form über das unter Abschnitt I.3) genannte Internetportal im Bereich „Teilnahmeantrag“ einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen dazu berechtigt ist, Unterlagen oder Nachweise nachzufordern.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat den Verstoß gegen Frist- oder Formvorgaben nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt durch die Vergabestelle unverzüglich nach Ende der Teilnahmefrist. Bewerber sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Vergabestelle prüft, ob die ein- bzw. aufgrund einer Aufforderung der Vergabestelle nachgereichten Unterlagen im Einklang mit den geforderten Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung bzw. den Kapiteln 2.2.2 - 2.2.5 der Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung stehen und die zwingend geforderten Erklärungen nach diesen Bewerbungsbedingungen enthalten.
Die Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge darüber informiert, ob sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Einzelheiten zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sind dem Dok. Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung zu entnehmen:
https://www.entera1.de/177_pia/php/download_pdf/download_documents.php?file=Bewerbungsbedingungen_u_Leistungsbeschreibung_V1.pdf