Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt eine komplette IT-Arbeitsplatzumgebung bereit für: - die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Da sich die Nutzungsdauer der derzeit im Einsatz befindlichen Tablets, Notebooks, Monitore und Multifunktionsdrucker ihrem Ende nähert, sollen diese Geräte nun mit Hilfe dieser Ausschreibung neu beschafft und mittels Leasing finanziert werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von - Notebooks, Convertibles, Tablets, Monitoren, Dockingstations (Los 1), - Multifunktionsgeräten (Los 2) sowie zum Leasing - der Geräte aus Los 1 und Los 2 für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Los 3). Die Hardware aus den Losen 1 und 2 sowie zugehörige Dienst-, Gewähr- und Garantie-leistungen sollen über die nachfolgenden Nutzungslaufzeiten in einem dritten Los geleast werden: - Multifunktionsgeräte 36 Monate - Notebooks, Convertibles und Tablets 48 Monate - Monitore 72 Monate Bietende Unternehmen können sich auf jedes Los bewerben und haben die Chance auf den Zuschlag für jedes Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2022-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 22030LO
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt eine komplette IT-Arbeitsplatzumgebung bereit für:
- die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Da sich die Nutzungsdauer der derzeit im Einsatz befindlichen Tablets, Notebooks, Monitore und Multifunktionsdrucker ihrem Ende nähert, sollen diese Geräte nun mit Hilfe dieser Ausschreibung neu beschafft und mittels Leasing finanziert werden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei Rahmenvereinbarungen
zur Lieferung von
- Notebooks, Convertibles, Tablets, Monitoren, Dockingstations (Los 1),
- Multifunktionsgeräten (Los 2) sowie
zum Leasing
- der Geräte aus Los 1 und Los 2 für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Los 3).
Die Hardware aus den Losen 1 und 2 sowie zugehörige Dienst-, Gewähr- und Garantie-leistungen sollen über die nachfolgenden Nutzungslaufzeiten in einem dritten Los geleast werden:
- Multifunktionsgeräte 36 Monate
- Notebooks, Convertibles und Tablets 48 Monate
- Monitore 72 Monate
Bietende Unternehmen können sich auf jedes Los bewerben und haben die Chance auf den Zuschlag für jedes Los.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt eine komplette IT-Arbeitsplatzumgebung bereit für:
- die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Da sich die Nutzungsdauer der derzeit im Einsatz befindlichen Tablets, Notebooks, Monitore und Multifunktionsdrucker ihrem Ende nähert, sollen diese Geräte nun mit Hilfe dieser Ausschreibung neu beschafft und mittels Leasing finanziert werden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei Rahmenvereinbarungen
- der Geräte aus Los 1 und Los 2 für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Los 3).
Die Hardware aus den Losen 1 und 2 sowie zugehörige Dienst-, Gewähr- und Garantie-leistungen sollen über die nachfolgenden Nutzungslaufzeiten in einem dritten Los geleast werden:
- Multifunktionsgeräte 36 Monate
- Notebooks, Convertibles und Tablets 48 Monate
- Monitore 72 Monate
Bietende Unternehmen können sich auf jedes Los bewerben und haben die Chance auf den Zuschlag für jedes Los.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt eine komplette IT-Arbeitsplatzumgebung bereit für:
- die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Da sich die Nutzungsdauer der derzeit im Einsatz befindlichen Tablets, Notebooks, Monitore und Multifunktionsdrucker ihrem Ende nähert, sollen diese Geräte nun mit Hilfe dieser Ausschreibung neu beschafft und mittels Leasing finanziert werden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei Rahmenvereinbarungen
- der Geräte aus Los 1 und Los 2 für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Los 3).
Die Hardware aus den Losen 1 und 2 sowie zugehörige Dienst-, Gewähr- und Garantie-leistungen sollen über die nachfolgenden Nutzungslaufzeiten in einem dritten Los geleast werden:
- Multifunktionsgeräte 36 Monate
- Notebooks, Convertibles und Tablets 48 Monate
- Monitore 72 Monate
Bietende Unternehmen können sich auf jedes Los bewerben und haben die Chance auf den Zuschlag für jedes Los.
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Notebooks, Convertibles, Tablets und Monitore
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Notebooks, Convertibles, Tablets und Monitore:
- Lieferung der ausgeschriebenen Notebooks, Convertibles Tablets und Monitore in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannten Adressen für den Landtag Nordrhein-Westfalen.
- Vornehmen von BIOS-Einstellungen nach Maßgabe des AG.
- Lieferung von passenden Dockingstations
- Lieferung von weiterem, optionalem Zubehör
- Erbringung von Service- und Supportleistungen zur Beibehaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.
Bereitstellung einzelner Geräte schnellstmöglich direkt nach Zuschlag zur Vorbereitung von Konfigurationen usw..
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Bezeichnung des Loses: Los 2 - Multifunktionsgeräte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 - Multifunktionsgeräte:
- Lieferung der ausgeschriebenen Multifunktionsgeräte in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannten Adressen für den Landtag Nordrhein-Westfalen.
- Lieferung von Verbrauchsmaterial auf Anforderung durch den AG. (Nicht Bestandteil des Leasings.)
- Erbringung von Service- und Supportleistungen zur Beibehaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.
- Bereitstellung einzelner Geräte schnellstmöglich direkt nach Zuschlag zur Vorbereitung von Konfigurationen usw..
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Hardware
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 - Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Hardware:
- Bereitstellung einer festen Ansprechperson für die Abwicklung sämtlicher mit dem Leasing verbundenen Leistungen (wie zum Beispiel Vertrags- und Bestandsverwaltung und Rücknahmelogistik inkl. Datenlöschung).
- Die in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte sollen - mit Ausnahme des optionalen Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien in Los 2 - inkl. Garantie-, Service- und Support- sowie Gewährleistungen über unterschiedliche Laufzeiten (36, 48 und 72 Monate) geleast werden.
- Die in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte sollen - mit Ausnahme des optionalen Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien in Los 2 - inkl. Garantie-, Service- und Support- sowie Gewährleistungen über unterschiedliche Laufzeiten (36, 48 und 72 Monate) geleast werden.
Die beauftragten Unternehmen treten in ein Leasingmodell zwischen dem Landtag NRW und einem Leasingunternehmen ein. Das Leasinggeschäft kommt mit Zuschlagserteilung an das Leasingunternehmen zustande. Das Leasingunternehmen wird die Ware beim beauftragten Unternehmen kaufen, während das beauftragte Unter-nehmen die Leistungen gegenüber dem Landtag NRW erbringt.
Die beauftragten Unternehmen treten in ein Leasingmodell zwischen dem Landtag NRW und einem Leasingunternehmen ein. Das Leasinggeschäft kommt mit Zuschlagserteilung an das Leasingunternehmen zustande. Das Leasingunternehmen wird die Ware beim beauftragten Unternehmen kaufen, während das beauftragte Unter-nehmen die Leistungen gegenüber dem Landtag NRW erbringt.
Die geschätzten Abrufmengen und die damit einhergehende Finanzierung, sind den Darstellungen im Kapitel 4.2 zu entnehmen.
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens dürfen ausschließlich Neugeräte angeboten wer-den, wiederaufbereitete Geräte sind nicht zulässig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf siehe hierzu auch Seite 24 unter Top. 4.4 der Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: s. Leistungsverzeichnis L01 und Anlage 10 - Checkliste S1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Leistungsverzeichnis L01 und Anlage 10 - Checkliste S1
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Mit Zuschlag wird ein Leasingrahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten, beginnend nach erfolgreich durchgeführter Teststellung, abgeschlossen. Der Leasingrahmenvertrag verlängert sich automatisch maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, wenn der AG nicht mindestens 1 Monat vor Verlängerung widerspricht. Der Leasingrahmenvertrag läuft somit maximal 48 Monate und endet automatisch spätestens nach Ablauf der zweiten und letzten Verlängerung. Inhalt des Loses ist das Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte zu folgen-den Laufzeiten: - Multifunktionsgeräte 36 Monate, - Mobile Endgeräte 48 Monate, - Monitore 72 Monate.
Mit Zuschlag wird ein Leasingrahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten, beginnend nach erfolgreich durchgeführter Teststellung, abgeschlossen. Der Leasingrahmenvertrag verlängert sich automatisch maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, wenn der AG nicht mindestens 1 Monat vor Verlängerung widerspricht. Der Leasingrahmenvertrag läuft somit maximal 48 Monate und endet automatisch spätestens nach Ablauf der zweiten und letzten Verlängerung. Inhalt des Loses ist das Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte zu folgen-den Laufzeiten: - Multifunktionsgeräte 36 Monate, - Mobile Endgeräte 48 Monate, - Monitore 72 Monate.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Mit Zuschlag wird ein Leasingrahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten, beginnend nach erfolgreich durchgeführter Teststellung, abgeschlossen. Der Leasingrahmenvertrag verlängert sich automatisch maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, wenn der AG nicht mindestens 1 Monat vor Verlängerung widerspricht. Der Leasingrahmenvertrag läuft somit maximal 48 Monate und endet automatisch spätestens nach Ablauf der zweiten und letzten Verlängerung. Inhalt des Loses ist das Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte zu folgen-den Laufzeiten: - Multifunktionsgeräte 36 Monate, - Mobile Endgeräte 48 Monate, - Monitore 72 Monate.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Mit Zuschlag wird ein Leasingrahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten, beginnend nach erfolgreich durchgeführter Teststellung, abgeschlossen. Der Leasingrahmenvertrag verlängert sich automatisch maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, wenn der AG nicht mindestens 1 Monat vor Verlängerung widerspricht. Der Leasingrahmenvertrag läuft somit maximal 48 Monate und endet automatisch spätestens nach Ablauf der zweiten und letzten Verlängerung. Inhalt des Loses ist das Leasing der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Geräte zu folgen-den Laufzeiten: - Multifunktionsgeräte 36 Monate, - Mobile Endgeräte 48 Monate, - Monitore 72 Monate.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.