Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-1457000-4122.3) bis spätestens 01. November 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:
denise.bauer@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Vollständig ausgefüllte GAEB-Datei D83.
8. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (siehe auch III.2.2).
11. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren (siehe auch III.2.2).
12. Alle geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Möbel sind anhand von aussagekräftigen
Unterlagen mit dem Angebot einzureichen und nachzuweisen (Produktdatenblätter o.ä.)
13. Alle gem. Leistungsverzeichnis geforderten Eigenschaften sind über aussagekräftige Unterlagen gem. dem Leistungsverzeichnis mit dem Angebot nachzuweisen/vorzulegen:
- Nachweis der Klassifizierung "emissionsarm E1" für die angebotenen Möbel.
- Tischsystem: gültige Sicherheitsprüfung und Zulassung vorliegen, z.B. TÜV-Prüfung, GS-Zertifizierung oder
vergleichbare Zertifikate, sowie ein Nachweis für die Verwendung von schadstofffreien Materialien, z.B. Blauer Engel, RAL UZ 38 oder vergleichbare Siegel.
- Prüfzeugnisse Möbel gem. des LVs Brandschutzbereich A1/ A2, nicht brennbar nach DIN 4102-1.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen.