Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
1. Für die Teilnahme an Ausschreibungen und Qualifizierungssystemen der KVV ist eine
einmalige Registrierung für einen passwortgeschützten Zugang im KVV-Lieferantenportal unter
http://www.kvvks.de/einkauf/ausschreibungen/
erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse
abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers
erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten
Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber werden darüber unmittelbar benachrichtigt. Eine
Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den
Bewerberinformationen.
2. Fragen zur EU-Bekanntmachung, den Bewerbungsunterlagen sowie den Vergabeunterlagen
dürfen die Bewerber bis zum 24.08.2021 über die Vergabeplattform ASTRAS einreichen.
Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte (spätestens sechs Tage vor Ablauf der
Bewerbungsfrist) werden allen Bewerbern über die Vergabeplattform ASTRAS in anonymisierter
Form zur Verfügung gestellt. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt
im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 26.08.2021, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind
verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus
ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
3. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die
Vergabeplattform zu übermitteln.
4. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren. Die zugelassenen Bieter erhalten
die Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst weiteren angebotsrelevanten Unterlagen nach der
Auswertung der Teilnahmeanträge über das Lieferantenportal der KVV. Während des
Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber den Bieterkreis vor Aufforderung zum
letztverbindlichen Angebot voraussichtlich sukzessive reduzieren.
5. Der Auftraggeber erstattet den Bewerbern keine Kosten, die durch die Erstellung der
Bewerbung und der späteren Angebote entstehen. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf eine Berücksichtigung beim Versand der Vergabeunterlagen. Mit der Bekanntmachung und
der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels
Wirtschaftlichkeit, negativem Gremienbeschluss aufzuheben. Ersatz- oder
Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig -
ausgeschlossen.