Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter
Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise
und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaften (BG) zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls
vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des
Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht
älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB vorliegen;
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der
Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem
Angebot einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe
erst auf Verlangen des Auftraggebers).
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die
Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe vorstehend) sowie einen
Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt,
wird das Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz
anfordern.