Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen. Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffzellen
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffzellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Datum des Beginns: 2022-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-101212
ABl. S-Ausgabe: 40
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren soll die Verfügbarkeit von Austauschstacks gewährleistet sein. Die Lieferung der Austauschstacks ist als Option Bestandteil des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Angebotes aufzuführen. Für die Austauschstacks inklusive der erforderlichen Einbauarbeiten und Material soll eine optionale Position angegeben werden, die der Auftraggeber innerhalb der nächsten 24 Monate ziehen kann. Der Preis soll möglichst exakt angegeben werden. Arbeiten können nach Zeit abgerechnet werden, der notwendige Zeitaufwand ist allerdings per Stack abzuschätzen und die Kosten pro Stack oder Stunde anzugeben.
Über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren soll die Verfügbarkeit von Austauschstacks gewährleistet sein. Die Lieferung der Austauschstacks ist als Option Bestandteil des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Angebotes aufzuführen. Für die Austauschstacks inklusive der erforderlichen Einbauarbeiten und Material soll eine optionale Position angegeben werden, die der Auftraggeber innerhalb der nächsten 24 Monate ziehen kann. Der Preis soll möglichst exakt angegeben werden. Arbeiten können nach Zeit abgerechnet werden, der notwendige Zeitaufwand ist allerdings per Stack abzuschätzen und die Kosten pro Stack oder Stunde anzugeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Punkt 1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Punkt 1: Versicherungsnachweis (-erklärung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Punkt 1: Abgabe von drei Referenzen für vergleichbare Objekte in dem jeweiligen Los Punkt 2: Nachweis CE-Zertifiierung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26172388🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 040-101212 (2022-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de🌏
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-07 📅
Name: sunfire GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Quelle: OJS 2022/S 177-500933 (2022-09-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit