Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2) Aktueller Berufs- oder Handelsregister-Auszug bzw. Eintragung der Handwerksrolle des Betriebs- oder Wohnsitzes (zum Abgabetermin der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate)
3) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie — soweit anwendbar — § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahemantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur
Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem
Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z. B.Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmererklärung sowie das Formblatt
Nachunternehmerverpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese
Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
6) Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.9 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.