Lieferung von 2 Unimog und Anbaugeräte für den Winterdienst

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Lieferung von Los 1: 2 Unimog Los 2: Anbaugeräte für den Winterdienst

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-29 Auftragsbekanntmachung
2022-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Karosserien für Lastwagen
Referenznummer: O/VgV/68/KSM/21-22/we
Kurze Beschreibung: Lieferung von Los 1: 2 Unimog Los 2: Anbaugeräte für den Winterdienst
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Karosserien für Lastwagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pritschen- und Kipplastwagen 📦
Schneepflüge und Schneefräsen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de 📧
Telefon: +49 349660-1194 📞
Fax: +49 349660-1193 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17fbbfa947d-312a012526b520df 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Datum des Beginns: 2022-06-13 📅
Datum des Endes: 2022-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-168940
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: zwei Unimog
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für die Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld am Standort Köthen sollen zwei neue Unimogs beschafft werden.
Bezeichnung des Loses: zwei Schneepflüge und Streuautomaten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für die Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld am Standort Köthen sollen zwei neue Feuchtsalz-Streuautomaten und zwei neue Schiebeschilde beschafft werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17fbbfa947d-312a012526b520df 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.04..2022 über die Vergabeplattform eingegangen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Quelle: OJS 2022/S 065-168940 (2022-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Los 1: 2 Unimog Los 2: Anbaugeräte für den Winterdienst
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Karosserien für Lastwagen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de 🌏
Telefon: +49 03496/ 601196 📞
Fax: +49 03496/ 601193 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 130-368863
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 065-168940
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Los 1: 2 Unimog

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-07 📅
Name: Henne Nutzfahrzeuge GmbH
Postanschrift: Hans-Grade-Straße 2
Postort: Wiedemar
Postleitzahl: 04509
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 130-368863 (2022-07-05)