Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Fertigung, Lieferung und Instandhaltung von batterieelektrischen Solo- und Gelenkbussen zum Einsatz im städtischen ÖPNV in der Europäischen Union oder der EFTA Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Es sind nur Referenzen mit dem Datum der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vorzulegen (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Das hiermit anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht:
bei Referenznachweisen über die Lieferleistungen dem Abnahmedatum für die gelieferten Fahrzeuge durch den Leistungsempfänger.
Bei Referenznachweise über Instandhaltungsleistungen der Beginn der Leistungsausführung. In diesem Fall dürfen die Referenzen für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden.
Es sind Referenz(en) über mindestens 3 gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Sololinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11 und 13 m und der Gesamtkapazität von ca. 75, jedoch mindestens 60 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
mindestens 5 gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Gelenklinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Gelenkfahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 17 und 19 m und der Gesamtkapazität von ca. 140, jedoch mindestens 120 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
mindestens eine Referenz über erbrachte Instandhaltungsleistungen von mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen in einer eigenen Vertragswerkstatt für einen in der Europäischen Union oder der EFTA ansässigen Auftraggeber. Die Instandhaltungsleistungen müssen mindestens die Instandhaltung von Hochvolt-Komponenten (Elektrobus-spezifisch) beinhalten. Die Referenzen dürfen in diesem Fall für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden. Bei laufenden Aufträgen müssen Instandhaltungsleistungen für mindestens 12 Monate nachgewiesen werden (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung).
Die Anforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden. Die geforderten Mindestmengen ergeben sich in Summe aus allen vorgelegten Referenzen und muss nicht in einem Auftrag ausgeliefert worden sein.
Darüber hinaus gibt der Bewerber seine Referenzen zu den nachfolgend aufgeführten Leistungen optional an. Für die vorgelegten, gültigen Referenzen erhält der Bewerber die angegebene Punktzahl.
Es werden nur die Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben, die sich unter den 5 Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als 5 Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet.
optional weitere gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Sololinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Je Referenz müssen mindestens 3 Elektrobusse an einen Kunden geliefert werden. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11 und 13 m und der Gesamtkapazität von ca. 75, jedoch mindestens 60 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
optional weitere gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Gelenklinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Je Referenz müssen mindestens 5 Elektrobusse an einen Kunden geliefert werden. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Gelenkfahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 17 und 19 m und der Gesamtkapazität von ca. 140, jedoch mindestens 120 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
Wertung:
Die erreichte Punktezahl für die optionalen Referenzen setzt sich als Summe aller erreichten Punkte gemäß folgendem Schema zusammen:
Keine weiteren gültigen Referenzen vorgelegt = 0 Punkte Jede weitere vorgelegte gültige Referenz zu Punkt d) (je Referenz mit mindestens 3 batterieelektrisch betriebenen Sololinienbussen) = 2 Punkte Jede weitere vorgelegte gültige Referenz zu Punkt e) (je Referenz mit mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Gelenklinienbussen) = 6 Punkte Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität und die Umweltmanagementmaßnahmen einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätsmanagementnormen nach ISO 9001 und Umweltmanagementnormen nach ISO 14001 nachweisen.