Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes und der Leistungszeit,
- Nachweis einer Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikat nach DIN EN ISO 9000 / 9001,
- Nachweis des Vorliegens einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 30 (3) Straßenverkehrsordnung(StVO) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen(Sonntagsfahrgenehmigung),
- Bescheinigung über die berufliche Befähigung, insbesondere der verantwortlichen Personen,
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die ausgeschriebene Transportleistung bzw. Nachweis der Transportgenehmigung nach § 54 KrWG oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Mitgliedslandes,
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Lagern, Behandeln, Verwerten bzw. Beseitigen von gefährlichen Abfällen (speziell Abfälle der ASN 19 01 07*) für mindestens zweigetrennte Verwertungs- bzw. Beseitigungswege,
- Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens,
- Nachweis der vollständigen Stabilisierung des Abfalls mittels pHstat-Verfahren im Falle der Stabilisierung,
- Benennung der Verwertungswege nach der Stabilisierung sowie der Entsorgungslogistik,
- Für Transportleistungen Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmers: Es sind Silo-Fahrzeuge mit einer Nutzlast von mind. 20 t und pneumatischer Förderungseinrichtung sowie Bellojet-Verladerüssel zur Leistungserbringung notwendig,
für Big-Bags ist ein Schubboden-Verladefahrzeug notwendig,
- Korngrößenanalyse des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit,
- Zertifizierung des Mischers.