Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist abzugeben
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich.
Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
-Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
-die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten,
-Eigenerklärung bzgl. 5. EU-Sanktonspaket .
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung in Formblatt 248.
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.