Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit je mindestens einer geeigneten Referenz zu den Punkten a., b. und c. in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
a. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens 25 ausgebauten BOS-Einsatzfahrzeugen in Bezug zur gegenständlichen Leistung wie Funk-, Sondersignalanlagen- und Innenausbau vorlegen.
b. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens 5 Fahrzeugen mit Integration von IT-Netzwerkstrukturen in mobilen Systemen vorlegen. Dabei müssen sowohl eine dem Vergabegegenstand (siehe Leistungsbeschreibung) vergleichbare Komplexität als auch vergleichbare Leistungs- und Funktionsanforderungen nachgewiesen werden.
c. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens je 1 Fahrzeug mit Zertifizierung in den Bereichen "elektromagnetische Verträglichkeit - EMV" durch ein akkreditiertes Prüflabor oder "Klimatisierung" durch ein akkreditiertes Prüflabor oder "Crashsicherheit" durch eine unabhängige Prüfinstitution oder die Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B. CBRN/ABC-ErkW, GW-Mess etc.) oder die Integration von Messgeräten mit Außenluftansaugung in Fahrzeugen oder die Integration von radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen vorlegen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Stückzahl an ausgebauten Fahrzeugen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Es sind nur 3 Referenzen (a, b und c) gefordert, wobei eine Mehrfachnennung möglich ist. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
• Erwartet werden klar formulierte Ausführungen in einer verständlichen Sprache, sodass diese auch von Nichtfachkundigen nachvollzogen werden können.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.3.2 Projektplan
Es ist ein Projektplan mit Meilensteinen zur Herstellung des Musterfahrzeugs gemäß den Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) einzureichen.
3.4.3.3 Lieferplan
Es ist ein Lieferplan zur Auslieferung der Serienfahrzeuge ab Serienfreigabe durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) einzureichen.
3.4.3.4 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
Die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem muss durch ein gültiges Zertifikat (wie z.B. ISO 9001) belegt werden oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass ein gleichwertiges normiertes System unterhalten wird. Stellen Sie in diesem Fall dar, auf welchen normierten Standard Sie sich beziehen und wie Ihr System aufgebaut ist.
Das System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Produkt für alle Phasen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebes festgelegt sind und während aller Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
3.4.3.5 Firmendarstellung (Mindestanforderungen)
a. Eine durchschnittliche jährliche Produktionskapazität für mindestens 200 zu CBRN ErkW auszubauenden Fahrzeugen ist nachzuweisen.
b. Die notwendigen Betriebsmittel für den Ausbau zu CBRN ErkW sind in Listenform darzustellen.
c. Stellen Sie dar, dass Sie über mindestens 6 Serienfertigungsplätze für die Produktion der CBRN ErkW verfügen.
d. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe für die Produktion der Fahrzeuge mindestens je 3 gelernte Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und der Elektrotechnik beschäftigen.
e. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe mindestens 3 gelernte Facharbeiter für die Integration von IT-Netzwerkstrukturen in mobilen Systemen beschäftigen.
Die Überschreitung der Mindestanforderungen unterliegt der Bewertung (Siehe 3.6).
3.6 Prüfung und Bewertung des Teilnahmeantrags
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Bewertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt (vgl. Ziffer 3.4) und nicht nach den Ziffern 3.5.1 und 3.5.2 ausgeschlossen werden muss.
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 1 und 10. In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrer individuellen Gewichtung ein. Es können maximal 10 Punkte (inklusive Gewichtung) erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Teilnahme am Angebotsverfahren berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als drei Bewerber gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei den Nachweisen und Erklärungen unter 3.4 und 3.5 handelt es sich um Mindestbedingungen bzw. gesetzliche Ausschlussgründe.
Die Bewertungskriterien mit Angabe der Bewertungspunkte sind:
1. Anzahl der ausgebauten BOS-Fahrzeuge (siehe 3.4.3.1 a):
a. Je Auftrag über 25 Fahrzeuge: 1 Punkt
b. Je Auftrag über 50 Fahrzeuge: 2 Punkte
c. Je Auftrag über 100 Fahrzeuge: 3 Punkte
d. Je Auftrag über 300 Fahrzeuge: 4 Punkte
e. Je Auftrag über 600 Fahrzeuge: 5 Punkte
Es werden höchstens 2 bedingungsgemäße Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet, sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt. Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
2. Ausgebaute Fahrzeuge mit Zertifizierungen (siehe 3.4.3.1 c):
a. Zertifizierung von Fahrzeugen durch ein akkreditiertes Prüflabor im Bereich "elektromagnetische Verträglichkeit - EMV": 2 Punkte
b. Zertifizierung der Fahrzeuge durch ein akkreditiertes Prüflabor im Bereich "Klimatisierung": 2 Punkte
c. Zertifizierung der Fahrzeuge durch eine unabhängige Prüfinstitution im Bereich "Crashsicherheit": 2 Punkte
d. Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B. CBRN/ABC-ErkW, GW-Mess etc.): 2 Punkte
e. Integration von Messgeräten mit Außenluftansaugung oder von radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen: 2 Punkte
Die maximal erreichbare Punktzahl je Unterpunkt (a- bis e) beträgt 2 Punkte. Es werden höchstens 5 bedingungsgemäße Referenzen gewertet, sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt. Das Kriterium wird mit 30 % gewichtet.
3. Jährliche Produktionskapazität (siehe 3.4.3.5 a)
a. Jährliche Produktionskapazität > 199 Stück: 2 Punkte
b. Jährliche Produktionskapazität > 299 Stück: 4 Punkte
c. Jährliche Produktionskapazität > 399 Stück: 6 Punkte
d. Jährliche Produktionskapazität > 499 Stück: 8 Punkte
e. Jährliche Produktionskapazität > 599 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
4. Anzahl der Produktionsplätze (siehe 3.4.3.5 c)
a. Anzahl der Produktionsplätze > 5 Stück: 2 Punkte
b. Anzahl der Produktionsplätze > 7 Stück: 4 Punkte
c. Anzahl der Produktionsplätze > 9 Stück: 6 Punkte
d. Anzahl der Produktionsplätze > 11 Stück: 8 Punkte
e. Anzahl der Produktionsplätze > 14 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.
5. Anzahl der gelernten Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und der Elektrotechnik (siehe 3.4.3.5 d)
a. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 5: 2 Punkte
b. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 11: 4 Punkte
c. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 17: 6 Punkte
d. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 23: 8 Punkte
e. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 29: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.