Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von CO2-Ampeln an die Landeshauptstadt Hannover
51-0888-22
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 1.191 CO2 Ampeln an verschiedene Schulen, Kindertagesstätten, Horte in Spielparks und Jugendzentren im Stadtgebiet Hannover” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: CO2-Ampeln Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von CO2 Ampeln an verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-23 📅
Datum des Endes: 2023-01-20 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: CO2-Ampeln Kitas und Jugendzentren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von CO2 Ampeln an verschiedene Kindertagesstätten, Horte in Spielparks und Jugendzentren im Stadtgebiet Hannover”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-09
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Auftraggeber*innendaten
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 196-555267 (2022-10-06)