Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl im Kesselwagen

DB Energie GmbH (Bukr 31)

Lieferung von Dieselkraftstoff EN590 und Heizöl DIN51603 Teil 1 im Kesselwagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralöl und Destillate
Referenznummer: 22EVE62658
Kurze Beschreibung: Lieferung von Dieselkraftstoff EN590 und Heizöl DIN51603 Teil 1 im Kesselwagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralöl und Destillate 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mineralöl und Destillate 📦
Heizöl 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: johann.schuster@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085428 📞
Fax: +49 6926549537 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6db44f36-35c0-47fb-87eb-010951ed58c8 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6db44f36-35c0-47fb-87eb-010951ed58c8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-21 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 204-582728
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Dieselkraftstoff EN590 im Einzelkesselwagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Dieselkraftstoff EN590 im Einzelkesselwagen
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um ein Jahr im gegenseitigen einvernehmen
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Heizöl EL, DIN 51603 im Einzelkesselwagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Heizöl EL, DIN 51603 im Einzelkesselwagen
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung um ein Jahr ist in gegenseitigem einvernehmen möglich.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schuster, Johann Werner
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6db44f36-35c0-47fb-87eb-010951ed58c8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: I.EVE3
Postanschrift: Richelstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 204-582728 (2022-10-18)