Lieferung von Drehkippwehren für das Bezirksamt Bergedorf

Finanzbehörde Hamburg

Das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf benötigt für die Steuerung der Wasserstände in diversen Ausgleichsflächen und Naturschutzgebietsflächen (Boberger Niederung, Kirchwerder, Moor-burg, Neuengamme, Ost-Krauel, östl. Wilhelmsburg, Unterbillwerder) Stauwehren. Es handelt sich um sog. Drehkippwehre, mithilfe dieser die Wasserstände in den Gräben und Blänken der Teilflächen jeweils separat gesteuert werden. Dies ist entweder händisch über einen Steckschlüssel oder über eine Nachrüstung später elektrifziert/motorisiert möglich.
Ausgeschrieben wird ein Einzelvertrag zur Lieferung von 56 Drehkippwehren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stauverschlüsse
Referenznummer: FB 2022000552
Kurze Beschreibung:
Das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf benötigt für die Steuerung der Wasserstände in diversen Ausgleichsflächen und Naturschutzgebietsflächen (Boberger Niederung, Kirchwerder, Moor-burg, Neuengamme, Ost-Krauel, östl. Wilhelmsburg, Unterbillwerder) Stauwehren. Es handelt sich um sog. Drehkippwehre, mithilfe dieser die Wasserstände in den Gräben und Blänken der Teilflächen jeweils separat gesteuert werden. Dies ist entweder händisch über einen Steckschlüssel oder über eine Nachrüstung später elektrifziert/motorisiert möglich. Ausgeschrieben wird ein Einzelvertrag zur Lieferung von 56 Drehkippwehren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stauverschlüsse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserkraftmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://hamburg.de/fb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231386 📞
Fax: +49 40427310686 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/10ca44b5-9dfa-4877-ba52-990f3132948e 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/10ca44b5-9dfa-4877-ba52-990f3132948e 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-05 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 067-176600
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf benötigt für die Steuerung der Wasserstände in diversen Ausgleichsflächen und Naturschutzgebietsflächen (Boberger Niederung, Kirchwerder, Moor-burg, Neuengamme, Ost-Krauel, östl. Wilhelmsburg, Unterbillwerder) Stauwehren. Es handelt sich um sog. Drehkippwehre, mithilfe dieser die Wasserstände in den Gräben und Blänken der Teilflächen jeweils separat gesteuert werden. Dies ist entweder händisch über einen Steckschlüssel oder über eine Nachrüstung später elektrifziert/motorisiert möglich.
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Ausgeschrieben wird ein Einzelvertrag zur Lieferung von 56 Drehkippwehren.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
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Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
E 1 -Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern
wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Im Eignungsvordruck hat der
Bieter zusätzlich die Nummer seines Handelsregisters anzugeben, sowie im Kriterienkatalog "Eignungskriterien" unter Ziff. 3 - 5 aussagekräftige Referenzen einzutragen.
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen abzuschließen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiedt, Philipp-Leon
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/10ca44b5-9dfa-4877-ba52-990f3132948e 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu
stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die
Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft
sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.
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Quelle: OJS 2022/S 067-176600 (2022-03-31)