Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der BKK VBU
BKK_VBU_2022_58”
Produkte/Dienstleistungen: Unterbrechungsfreie Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der BKK VBU”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Ort der Leistung: Südwestpfalz🏙️
Ort der Leistung: Dithmarschen🏙️
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Ort der Leistung: Oder-Spree🏙️
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Nordhausen🏙️
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Ort der Leistung: Saalekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BKK VBU Lindenstraße 67 10969 Berlin Deutschland und andere Liegenschaften der BKK VBU (siehe Vergabeunterlagen)”
Beschreibung der Beschaffung: für alle Liegenschaften der BKK VBU (siehe Vergabeunterlagen)
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2023 um 0:00 Uhr und endet frühestens am 31.12.2024 (Mindestvertragslaufzeit) um 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag...”
Beschreibung der Optionen
Die Stromlieferung beginnt am 01.01.2023 um 0:00 Uhr und endet frühestens am 31.12.2024 (Mindestvertragslaufzeit) um 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Auftraggeberin oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2025 (Maximalvertragslaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181865c86a3-79fd50864974d43e”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-22
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“weitere NUTS Codes: DE717; DE406; DEE03; DE212; DEG0B; DE403; DE40C; DE404; DE408,” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 164-463737 (2022-08-22)