Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) für die Autobahn GmbH des Bundes

Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig.Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung.
Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) gem. DIN EN 16811 (Teil 1 und Teil 2) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Enteisungsmittel werden je nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen.
Der Auftrag wird in vier Losen vergeben:
Los 1: NL Nord; Los 2: NL Nordwest; Los 3: NL West ; Los 4: NL Südwest.
Die genauen technischen Beschreibungen und Mindestanforderungen an die jeweiligen Enteisungsmittel sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt je nach Bedarf an die Autobahnmeistereien, Stützpunkte und Lager der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes. Die jeweiligen Anlieferungsstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang B02 Lieferstellenverzeichnis).
Mindest- und Höchstabnahmeverpflichtung:
Die Auftraggeberin verpflichtet sich mindestens 80 % und höchstens 120 % der geschätzten Bedarfsmenge des jeweiligen Loses abzurufen. Die geschätzten Bedarfsmengen des jeweiligen Loses können den Vergabeunterlagen (Anhang B03 Preisblatt) entnommen werden.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und läuft bis zum 31.05.2023. Die Lieferzeit beginnt am 01.10.2022.
Nähere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-07 Auftragsbekanntmachung
2022-08-08 Ergänzende Angaben
2022-08-10 Ergänzende Angaben
2022-08-16 Ergänzende Angaben
2022-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chemische Erzeugnisse
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig.Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung. Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) gem. DIN EN 16811 (Teil 1 und Teil 2) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Enteisungsmittel werden je nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Auftrag wird in vier Losen vergeben: Los 1: NL Nord; Los 2: NL Nordwest; Los 3: NL West ; Los 4: NL Südwest. Die genauen technischen Beschreibungen und Mindestanforderungen an die jeweiligen Enteisungsmittel sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt je nach Bedarf an die Autobahnmeistereien, Stützpunkte und Lager der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes. Die jeweiligen Anlieferungsstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang B02 Lieferstellenverzeichnis). Mindest- und Höchstabnahmeverpflichtung: Die Auftraggeberin verpflichtet sich mindestens 80 % und höchstens 120 % der geschätzten Bedarfsmenge des jeweiligen Loses abzurufen. Die geschätzten Bedarfsmengen des jeweiligen Loses können den Vergabeunterlagen (Anhang B03 Preisblatt) entnommen werden. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und läuft bis zum 31.05.2023. Die Lieferzeit beginnt am 01.10.2022. Nähere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chemische Erzeugnisse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Chemische Erzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35311526 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E35311526 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 132-375722
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig.Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung.
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Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) gem. DIN EN 16811 (Teil 1 und Teil 2) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Enteisungsmittel werden je nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen.
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Der Auftrag wird in vier Losen vergeben:
Los 1: NL Nord; Los 2: NL Nordwest; Los 3: NL West ; Los 4: NL Südwest.
Die genauen technischen Beschreibungen und Mindestanforderungen an die jeweiligen Enteisungsmittel sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt je nach Bedarf an die Autobahnmeistereien, Stützpunkte und Lager der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes. Die jeweiligen Anlieferungsstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang B02 Lieferstellenverzeichnis).
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Mindest- und Höchstabnahmeverpflichtung:
Die Auftraggeberin verpflichtet sich mindestens 80 % und höchstens 120 % der geschätzten Bedarfsmenge des jeweiligen Loses abzurufen. Die geschätzten Bedarfsmengen des jeweiligen Loses können den Vergabeunterlagen (Anhang B03 Preisblatt) entnommen werden.
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Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und läuft bis zum 31.05.2023. Die Lieferzeit beginnt am 01.10.2022.
Nähere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nord
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 9 Monate
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL West
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Südwest
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Südwest

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eignung des Bieters gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters). Der Bieter hat mittels des Formblattes C-F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. 2. Der Bieter hat das Formblatts C-F2 „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ nach den Anforderungen des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 14.04.22 vorzulegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. c) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C-F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
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3. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist:
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- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
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- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
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- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt C-F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
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2. Nachweis der Geschäftsumsätze für die letzten Geschäftsjahre: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) in EUR netto pro Geschäftsjahr (Formblatt C-F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
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Mindeststandards:
zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der erbrachten Liefermengen an Tausalz (NaCl) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021): Abgabe eines Eigenerklärung mittels des Formblatts C-F4.1.. Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
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2. Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig. Daher sind vom Bewerber/Bieter folgende Eigenerklärungen zur Neutralität gem. §46 Abs. 2 VgV abzugeben, die darstellen (Formblatt F4.2):
a) dass das/die Unternehmen nicht gleichzeitig Leistungen für Dritte im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) beauftragten Leistungen bzgl. der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung erbringt/en;
oder:
b) dass das/die Unternehmen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch die Errichtung von Informationsbarrieren („Chinese Walls“) oder personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen effektiv sicherstellt/en, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Personen des Unternehmens/der Unternehmen gewährleistet ist und eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
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dass das/die Unternehmen im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages eintretende potentielle Interessenskollisionen unverzüglich schriftlich anzeigt/en und dabei schlüssig und für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegt/en, woraus sich eine potentielle Interessenskollision ergeben kann und welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen das/die Unternehmen zur Vermeidung der Interessenskollision ergreifen wird/werden.
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Diese Erklärung gilt auch für den Fall, dass potentielle Interessenskollisionen nicht aufgrund von Tätigkeiten des Unternehmens drohen, sondern auch durch dem Unternehmen bekannt werdende Tätigkeiten eines Unternehmens, mit dem das Unternehmen durch eine vertragliche Verpflichtung verflochten ist.
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Mindeststandards:
Zu. 1. Die erbrachte Liefermenge muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens folgende Mindestliefermengen aufweisen (Mindestanforderung):
Los 1: mindestens 2.300 to; Los 2: mindestens 3.300 to; Los 3: mindestens 5.300 to; Los 4: mindestens 940 to Zu 2. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: +49 8935816198
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35311526 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228949900 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 132-375722 (2022-07-07)
Ergänzende Angaben (2022-08-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-442372
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 132-375722
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2022/S 155-442372 (2022-08-08)
Ergänzende Angaben (2022-08-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-442479
Quelle: OJS 2022/S 155-442479 (2022-08-10)
Ergänzende Angaben (2022-08-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-453417
ABl. S-Ausgabe: 159
Quelle: OJS 2022/S 159-453417 (2022-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig.Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung. Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) gem. DIN EN 16811 (Teil 1 und Teil 2) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Enteisungsmittel werden je nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.autobahn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-652358
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen des Los 4 wurden ursprünglich im offenen Verfahren gemeinsam mit den Losen 1-3 ausgeschrieben (siehe Bekanntmachungsnummer 2022/S 132-375722). Da im Los 4 kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen ist, wurde das Verfahren in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV übergeleitet. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konnte der Zuschlag nun erteilt und der Auftrag für das Los 4 vergeben werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-21 📅
Name: Südwestdeutsche Salzwerke AG
Postanschrift: Salzgrund 67
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 740076
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform anzubringen
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 228-652358 (2022-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 229-659412
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Das offene Verfahren wurde bzgl. des Los 4 nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb übergeleitet. In dem offenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote abgegeben. Der Auftrag für Los 4 wurde daher im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-21 📅
Name: Deutscher Straßendienst GmbH
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Strasse 7
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Hessen 🏙️
Postleitzahl: 74076
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 229-659412 (2022-11-23)