Lieferung von Holzpellets, Rahmenvertrag 2023 - 2025

Stadtwerke Abensberg

Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung von Holzpellets Qualität ENplus A1 für die Fernwärmenetze des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2025.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-15 Auftragsbekanntmachung
2022-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffe auf Holzbasis
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung von Holzpellets Qualität ENplus A1 für die Fernwärmenetze des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2025.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffe auf Holzbasis 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brennstoffe auf Holzbasis 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kelheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Abensberg
Postanschrift: Bad Gögginger Weg 2
Postleitzahl: 93326
Postort: Abensberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abensberg.de/buergerservice/rathaus/stadtwerke 🌏
E-Mail: stadtwerke@abensberg.de 📧
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1ac6dc-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1ac6dc-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-20 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 181-511630
ABl. S-Ausgabe: 181

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abensberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Referenzen zu benennen, die ähnlich dem zu vergebenden Auftrag sind.
Mindeststandards:
Mindestens 5 Referenzen von mindestens der gleichen Liefermenge und -art wie im zu vergebenden Auftrag in den letzten 3 Jahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Abensberg
Bad Gögginger Weg 2
93326 Abensberg
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1ac6dc-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 181-511630 (2022-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung von Holzpellets Qualität ENplus A1 für die Fernwärmenetze des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2025
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 94439103400 📞
Fax: +49 944391039400 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 238-684136
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 181-511630
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung von Holzpellets Qualität ENplus A1 für die Fernwärmenetze des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg ab dem 01.01.2023 bis 31.12.2025

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-30 📅
Name: BayWa AG Energie
Postanschrift: Bellstraße 7a
Postort: Schwandorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Schwandorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hr. Dr. Reschmeier

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2022/S 238-684136 (2022-12-06)