Lieferung von Kalilauge 45%

GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH

Die GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) reinigt neben industriellen Abwässern des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen auch kommunale Abwässer aus dem Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde. Die Auftraggeberin plant, im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV den Betriebsstoff Kalilauge 45% techn. zu beschaffen. Diese wird für die Einstellung des Kaliumgehaltes in der anaeroben Abwasserbehandlung, benötigt

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-14 Auftragsbekanntmachung
2022-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chemische Erzeugnisse
Referenznummer: BET22_1401KOH
Kurze Beschreibung:
Die GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) reinigt neben industriellen Abwässern des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen auch kommunale Abwässer aus dem Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde. Die Auftraggeberin plant, im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV den Betriebsstoff Kalilauge 45% techn. zu beschaffen. Diese wird für die Einstellung des Kaliumgehaltes in der anaeroben Abwasserbehandlung, benötigt
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chemische Erzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH
Postanschrift: Am Klärwerk 1
Postleitzahl: 06803
Postort: Bitterfeld-Wolfen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de 🌏
E-Mail: vergabe@gkw-biwo.de 📧
Telefon: +49 3493999930 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2526628/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087327
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit drei Rahmenvereinbarungspartnern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Lieferung von ca. 75 t Kalilauge 45% techn. für April, Mai und Juni 2022 an den Bieter mit dem in diesem Vergabe-verfahren angebotenen niedrigsten Preis. Danach führt die Auftraggeberin quartalsweise für Lieferung von Kalilauge 45% techn. einen Mini-Wettbewerb durch; den Einzelauftrag erhält jeweils der Rahmenvereinbarungspartner mit dem im Mini-Wettbewerb angebotenen niedrigsten Preis.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitterfeld-Wolfen, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG
- Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden keine Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015
Mindeststandards: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare Zertifizierung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, Am Klärwerk 1, 06803 Bitterfeld-Wolfen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Personen des privaten Rechts mit im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art
Kontakt
Kontaktperson: Herr Illo Vogelhaupt
Internetadresse: www.gkw-bitterfeld-wolfen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2526628/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 13.02.2024

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
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Quelle: OJS 2022/S 035-087327 (2022-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-151854
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 035-087327
ABl. S-Ausgabe: 58

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Quelle: OJS 2022/S 058-151854 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BET22_2103KOH
Kurze Beschreibung:
Die GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) reinigt neben industriellen Abwässern des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen auch kommunale Abwässer aus dem Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde. Die Auftraggeberin plant den Betriebsstoff Kalilauge 45% techn. zu beschaffen. Diese wird für die Einstellung des Kaliumgehaltes in der anaeroben Abwasserbehandlung benötigt.
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Gesamtwert des Auftrags: 90 000 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 34939999354 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-200007
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 058-151854
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Unter Ziffer V.2.3 kann nur ein bezuschlagter Auftragnehmer angegeben werden. Tatsächlich wurde die Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern abgeschlossen. Der zweite Auftragnehmer lautet: Stockmeier Chemie Eilenburg GmbH & Co. KG Ort: Eilenburg NUTS-Code: DED53 Land: Deutschland E-Mail: eilenburg@stockmeier.com Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja Der Bieter OQEMA GMBH hat darüber hinaus innerhalb der Rahmenvereinbarung den Zuschlag für die Lieferung der Kalilauge für April 2022 erhalten. Unter Ziffer V.2.4 wurde als Gesamtwert der Beschaffung der Wert "1" eingesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Gesamtwert der Beschaffung liegt deutlich höher. Eine genaue Angabe des Gesamtwertes ist jedoch nicht möglich. Aufgrund schwankender Rohstoffpreise für den Betriebsstoff Kalilauge schwankt auch der Preis des Betriebsstoffs selbst stark. Dies ist der Grund, warum der Betriebsstoff für jeden Monat neu ausgeschrieben wird. Diese Schwankungen lassen jedoch eine genaue Angabe der tatsächlichen Beschaffung nicht zu.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über sechs Monate mit zwei Rahmenvereinbarungspartnern. Es besteht die zweimalige Option auf Seiten der Auftraggeberin, die Rahmenvereinbarung jeweils um drei Monate zu verlängern.
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Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Lieferung von ca. 25 t Kalilauge 45% techn. für den Monat April 2022 an den Bieter mit dem in diesem Vergabeverfahren angebotenen niedrigsten Preis. Danach führt die Auftraggeberin monatlich für die Lieferung von Kalilauge 45% techn. einen Mini-Wettbewerb durch; den Einzelauftrag erhält jeweils der Rahmenvereinbarungspartner mit dem im Mini-Wettbewerb angebotenen niedrigsten Preis.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-31 📅
Name: Oqema gmbh
Postanschrift: Gutberletstraße 17
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341658410 📞
E-Mail: info@oqema.com 📧
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: www.oqema.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stephanie Schneider

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter Ziffer V.2.3 kann nur ein bezuschlagter Auftragnehmer angegeben werden. Tatsächlich wurde die Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern abgeschlossen. Der zweite Auftragnehmer lautet:
Stockmeier Chemie Eilenburg GmbH & Co. KG
Ort: Eilenburg
NUTS-Code: DED53
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Der Bieter OQEMA GMBH hat darüber hinaus innerhalb der Rahmenvereinbarung den Zuschlag für die Lieferung der Kalilauge für April 2022 erhalten.
Unter Ziffer V.2.4 wurde als Gesamtwert der Beschaffung der Wert "1" eingesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Gesamtwert der Beschaffung liegt deutlich höher. Eine genaue Angabe des Gesamtwertes ist jedoch nicht möglich. Aufgrund schwankender Rohstoffpreise für den
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Betriebsstoff Kalilauge schwankt auch der Preis des Betriebsstoffs selbst stark. Dies ist der Grund, warum der Betriebsstoff für jeden Monat neu ausgeschrieben wird. Diese Schwankungen lassen jedoch eine genaue Angabe der tatsächlichen Beschaffung nicht zu.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 075-200007 (2022-04-11)