Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärungen zur Eignung", welches der Vergabeunterlage beiliegt oder alternativ des Formblattes "Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE)" sind Angaben zu machen:
- Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welche für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist;
- Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Erklärung zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
- Im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unternehmers vorzulegen, in der er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung stellt.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB: die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den der Vergabeunterlage beigefügten Vordrucken enthalten.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung);
- Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
- Bei Einbindung von anderen Unternehmen und Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen auch von diesen beizubringen.
Alle Nachweise zu den Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von sechs Kalendertagen nachzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweise vorlegen.