Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Ergänzung zur Eigenerklärung:
1. Wirtschaftlich / familiär verflochtene Unternehmen
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Es besteht keine wirtschaftliche oder familiäre Verflechtung mit weiteren Buchhandlungen.
Zu benennen sind die betroffenen Firmen und alle Gesellschafter mit Bezeichnung der wirtschaftlichen / familiären Beziehung zueinander.
Wirtschaftlich / familiär verbundene Unternehmen können sich nur einmal bewerben.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes
Das Angebot ist nach dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 02.09.2002 (geändert 14.07.2006) abgefasst. Entsprechend diesen Vorgaben sind bei einem Auftrag mit Gesamtwert von mehr als 50.000,00 EUR 15 % Nachlass zu gewähren.
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes eingehalten werden.
3. Eigenerklärung über die Nichtverhängung einer Liefersperre
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine Liefersperren verhängt sind und alle Bücher aller Verlage beschafft werden können. Werden Liefersperren verhängt, so hat der Auftraggeber das Recht der fristlosen Kündigung.
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.