Lieferung von Mini-PCs und Monitoren und Dienstleistungen

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle

Lieferung von 1265 Mini-PCs inkl. Monitor, sowie 877 weiteren Monitoren, Zubehör und Dienstleistungen.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit einer zeitgemäßen PC-Ausstattung
weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, im Jahr 2022 bis 2023 die Schulen mit weiteren 1265 PCs an
unterschiedlichen Schulstandorten auszustatten.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-20 Auftragsbekanntmachung
2022-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerkonfigurationen
Referenznummer: 10/4.1-2022-0137
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1265 Mini-PCs inkl. Monitor, sowie 877 weiteren Monitoren, Zubehör und Dienstleistungen. Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen. Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit einer zeitgemäßen PC-Ausstattung weiterzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, im Jahr 2022 bis 2023 die Schulen mit weiteren 1265 PCs an unterschiedlichen Schulstandorten auszustatten. Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerkonfigurationen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Postleitzahl: 45888
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.gelsenkirchen.de 🌏
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de 📧
Telefon: +49 209169-3159 📞
Fax: +49 209169-3530 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYDPA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYDPA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Datum des Endes: 2022-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-337786
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen Referat Personal und Organisation Abteilung Zentrale Dienste Zentrale Beschaffungsstelle 45875 Gelsenkirchen E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de Fax: +49 209-169 3530 Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Allgemeiner Hinweis zu Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDPA
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1265 Mini-PCs inkl. Monitor, sowie 877 weiteren Monitoren, Zubehör und Dienstleistungen.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit einer zeitgemäßen PC-Ausstattung
weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, im Jahr 2022 bis 2023 die Schulen mit weiteren 1265 PCs an
unterschiedlichen Schulstandorten auszustatten.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6.1 Kurt-Schumacher-Str. 394/396 45897 Gelsenkirchen 877 PC-System (inkl. Monitor) plus 877 weitere Monitore sind an ein zentrales Lager zu liefern. Die restlichen 388 Systeme sind an einzelne Anlieferstellen zu liefern (s. Lieferliste).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der letzten zwei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
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- Erklärung des Bieters - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYDPA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
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Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
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Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
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Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
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Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Allgemeiner Hinweis zu
Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen
Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDPA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2735 📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 251/411-2165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 120-337786 (2022-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1251922.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-464153
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 120-337786
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD1M

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: think about IT GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Allee 6
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 23433367210 📞
E-Mail: muenster@think-about.it 📧
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://think-about.it/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1251922.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2022/S 164-464153 (2022-08-22)