Lieferung von Papiersäcken zur Bioabfallsammlung

Landkreis Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck -

Lieferung von 7-Liter und 10-Liter Papiersäcken zur Bioabfallsammlung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-05 Auftragsbekanntmachung
2022-08-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Säcke und Beutel
Referenznummer: AWB-8700-7/8
Kurze Beschreibung: Lieferung von 7-Liter und 10-Liter Papiersäcken zur Bioabfallsammlung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Säcke und Beutel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Säcke und Beutel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck -
Postanschrift: Münchner Str. 33
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@awb-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141/519411 📞
Fax: +49 8141/519522 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A42B50EA-56C1-406E-8BC7-746CC47EC6E3 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A42B50EA-56C1-406E-8BC7-746CC47EC6E3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-246971
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von 7-Liter und 10-Liter Papiersäcken zur Sammlung von Bioabfällen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
• Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung: Eintrag in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den Vergabeunterlagen genannten, zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen
• ggf. Bietergemeinschaftserklärung
• ggf. Unterauftragnehmererklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 – 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
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• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Mindeststandards:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 – 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
Mehr anzeigen
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die wesentlichen (mind. 3), bezüglich der ausgeschriebenen Lieferungen / Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten, Lieferungen / Leistungen inkl. Angabe des Auftragswertes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers.
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• Nachweis des praktizierten Qualitätsmanagements (Nachweis der Unbedenklichkeit im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches, Nachweis zum Einsatz von 100 % Recyclingpapier.
• Vorlage einer Analyse zur Kompostierbarkeit der Papiersäcke nach DIN EN 13432.
Mindeststandards:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die wesentlichen (mind. 3), bezüglich der aus-geschriebenen Lieferungen / Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten, Lieferungen / Leistungen inkl. Angabe des Auftragswertes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers.
Mehr anzeigen
• Nachweis des praktizierten Qualitätsmanagements (Nachweis der Unbedenklichkeit im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches, Nachweis zum Einsatz von 100 % Recyclingpapier.
• Vorlage einer Analyse zur Kompostierbarkeit der Papiersäcke nach DIN EN 13432.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A42B50EA-56C1-406E-8BC7-746CC47EC6E3 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 090-246971 (2022-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Münchner Straße 33
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-ffb.de 🌏
Telefon: +49 8141519-411 📞
Fax: +49 8141519-522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 166-471209
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 090-246971
ABl. S-Ausgabe: 166

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Name: Papiersackfabrik TENAX GmbH & Co. KG
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.awb-ffb.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München
Postleitzahl: 80538
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 166-471209 (2022-08-25)