Lieferung von Schienen und Betonschwellen

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Schienen 49E1 R260 --> 3.285m
Schienen 49E1 R350HT --> 2.530m
Schienen 60R2 R200 --> 4.800m
Betonschwellen für Schiene 60R2 --> 2.200 Stück
Betonschwelle für Schiene 49E1 2,40m --> 1.000 Stück

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Weichen
Referenznummer: VGF-EU 281/21
Kurze Beschreibung:
Schienen 49E1 R260 --> 3.285m Schienen 49E1 R350HT --> 2.530m Schienen 60R2 R200 --> 4.800m Betonschwellen für Schiene 60R2 --> 2.200 Stück Betonschwelle für Schiene 49E1 2,40m --> 1.000 Stück
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Weichen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schienen 📦
Weichen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
E-Mail: d.leber@vgf-ffm.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/96c06494-a196-489d-82c0-758debbc5c0d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/96c06494-a196-489d-82c0-758debbc5c0d 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-26 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 018-044836
ABl. S-Ausgabe: 18

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schienen 49E1 R260 --> 3.285m
Schienen 49E1 R350HT --> 2.530m
Schienen 60R2 R200 --> 4.800m
Betonschwellen für Schiene 60R2 --> 2.200 Stück
Betonschwelle für Schiene 49E1 2,40m --> 1.000 Stück
Bezeichnung des Loses: Vignolschienen 49E1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los1 Vignolschienen 49 E1
Bezeichnung des Loses: Rillenschienen 60R2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los2 Rillenschienen 60R2
Bezeichnung des Loses: Schwellen für Schienen 49E1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los3 Schwellen für Schienen 49E1
Bezeichnung des Loses: Schwellen für Schienen 60R2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Los4 Schwellen für Schienen 60R2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: - Q1 Zertifizierung
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben.
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Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gern. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt.
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Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelanspruchsbürgschaft gestellt werden.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche, zurückgegeben
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
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Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht-Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden- Versicherung) im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages abzuschließen und nachzuweisen.
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Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht-Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p.a. und EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen. Die Deckungssumme der Umwelthaftpflicht-Versicherung muss mindestens EUR 5 Mio. Euro pauschal für Personen-Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen.
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Die Deckungssumme der Umweltschaden-Versicherung muss mindestens EUR 2 Mio. Euro pauschal für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. betragen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leber, Dennis
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/96c06494-a196-489d-82c0-758debbc5c0d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 018-044836 (2022-01-21)