Lieferung von Stempelplaketten und Hauptuntersuchungs-Plaketten zur Anbringung auf deutschen KFZ-Kennzeichen für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Behörde für Schule und Berufsbildung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung schreibt
im Namen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV), Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stempelplaketten zur amtlichen Abstempelung deutscher Kfz-Kennzeichen sowie Lieferung von Hauptuntersuchungs-Plaketten (HU) zur Kennzeichnung der jeweiligen Prüftermine auf diesen Kennzeichen aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fälschungssichere Druckerzeugnisse
Referenznummer: 2022001393
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung schreibt im Namen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV), Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stempelplaketten zur amtlichen Abstempelung deutscher Kfz-Kennzeichen sowie Lieferung von Hauptuntersuchungs-Plaketten (HU) zur Kennzeichnung der jeweiligen Prüftermine auf diesen Kennzeichen aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fälschungssichere Druckerzeugnisse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fälschungssichere Druckerzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Schule und Berufsbildung
Postanschrift: Hamburger Straße 37
Postleitzahl: 22083
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://hamburg.de/bsb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@bsb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427966183 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f7c90078-48f2-4036-8ecc-3da7a9a2486b 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f7c90078-48f2-4036-8ecc-3da7a9a2486b 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-08 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 130-367530
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung schreibt
im Namen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV), Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stempelplaketten zur amtlichen Abstempelung deutscher Kfz-Kennzeichen sowie Lieferung von Hauptuntersuchungs-Plaketten (HU) zur Kennzeichnung der jeweiligen Prüftermine auf diesen Kennzeichen aus.
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Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit Stempelplaketten und Hauptuntersuchungsplaketten zur Anbringung auf deutschen KFZ-Kennzeichen für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr
Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.10.2026, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung
-Angaben zur Unternehmensdarstellung
-Eintrag in das Handelsregister / Gewerberegister
-Referenzen
-Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union
-Nachweis über ein bestehendes zertifiziertes Qualitätsmanagement-System auch be-züglich der IT-Sicherheit.
-Nachweis über den Status einer Wertdruckerei
-Schriftliche Eigenerklärung / Zusicherung über den Aufbau eines kundenspezifischen Lagerbestandes für
kurzfristige Bestellanforderungen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kobus, Gabi
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f7c90078-48f2-4036-8ecc-3da7a9a2486b 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 130-367530 (2022-07-04)