Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Vorlage der Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
-Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die
in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufgeführten
Unterlagen sowie die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt VHB 124) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen
Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlagnen die Unterlagen/
die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen