Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind 3 Referenzprojekte mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gefordert. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
1. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von Weichenanlagen für Nahverkehrsunternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der “Technischen Lieferbedingungen“ und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Weichenanlagen (Rillenweichen) unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem Betriebssystem S.
• Die Ausführung der Weichenanlagen (Vignolweichen) unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für die Nennspurweite von 1000 mm nach dem Betriebssystem S und der Nennspurweite 1435 mm nach dem Betriebssystem E.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) "Oberbau–Richtlinien und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab" sowie die darin aufgeführten Normen in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
2. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von:
a. Rillenschienengleisen für Nahverkehrsunternehmen,
b. Vignolgleisen für Nahverkehrsunternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren.
• Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der Technischen Lieferbedingungen und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Gleise unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) “Oberbau-Richtlinien und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab” sowie die darin aufgeführten Normen in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
1. Folgende Qualitätsnachweise / Formulare sind dem Angebot beizufügen:
• Zertifizierungsberichte über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 für den Bieter und das vorgesehene Lieferwerk.
• Q1-Zertifikat der DB AG zur Fertigung von Weichen und Kreuzungen bis R=760 m.
• Zulassung des Lieferwerkes und der eingesetzten Schweißfachkräfte für die verwendeten Schweißverfahren von der DB AG, entsprechend der Richtlinie DB AG RiLi 826.1021, vorzugsweise Klasse I.
• Zulassung des Lieferwerks zur Qualitätssicherung der Schweißungen nach DIN EN ISO 3834-2.
• Alle Schweißungen innerhalb der Weichenanlagen müssen nach spezifischen Schweißanweisungen (WPS), je nach Werkstoffart, -form und -dicke, erfolgen. Der Anbieter hat der Ruhrbahn alle verwendeten Schweißanweisungen nach DIN EN ISO 15609-1 vorzulegen. Die Qualifizierung der WPS muss durch eine vorgezogene Arbeitsprobe belegt werden.