Lieferung von zertifizierten FFP2-Masken

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis zu 240 Mio. CE-zertifizierte FFP2-Masken in insgesamt 6 Losen, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu decken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Referenznummer: 22-001-V-EU
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis zu 240 Mio. CE-zertifizierte FFP2-Masken in insgesamt 6 Losen, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu decken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Postanschrift: Else-Josenhans-Straße 6
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de 📧
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 061-159994
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Los 1 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern. Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio. FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht geliefert werden.
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Die FFP2-Masken müssen voraussichtlich insbesondere den folgenden Anforderungen genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.). Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28 Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los) übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4 Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
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Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Los 1 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen: Los 2 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Losnummer: 3
Zusätzliche Informationen: Los 3 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Losnummer: 4
Zusätzliche Informationen: Los 4 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Losnummer: 5
Zusätzliche Informationen: Los 5 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Losnummer: 6
Zusätzliche Informationen: Los 6 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Kopf-Nacken-Bändern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 70173

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber sollen möglichst folgende Erklärungen und Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.
c) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken.
b) Formlose Eigenerklärung, mit der die Bewerber bestätigen, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
- Personenschäden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
- Sachschaden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers
b) Formlose Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
c) Formlose Eigenerklärung zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Vertragsdurchführung anwendet
d) Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit zertifizierten FFP2-Masken ein.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen, zum Auftragszeitraum sowie ggfs. dazu zu machen, welche Stelle eine oder mehrere Stichproben der gelieferten FFP2-Masken positiv auf die Einhaltung der Anforderungen der EN 149: 2001+A1:2009 getestet hat.
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Mindeststandards:
Zum Nachweis Ihrer Eignung müssen die Bewerber
a) mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit zertifizierten FFP2-Masken einreichen, die einen Lieferumfang von 6 Mio. FFP2-Masken nicht unterschreitet und bei der die Einhaltung der Anforderungen der EN 149: 2001+A1:2009 durch eine benannte Stelle nachweislich bestätigt wurde.
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b) eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einreichen (ggfs. mitsamt deutscher oder englischer Übersetzung), die belegt, dass sie über ein etabliertes und zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18 Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
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Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
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Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
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(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100 Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
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(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
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(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und umweltfreundlich durchgeführt wird.
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Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erzielen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
5) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
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7) Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
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8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
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9) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben. Der Auftraggeber wird das Verfahren insbesondere dann aufheben, wenn der Landtag in Baden-Württemberg die im Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung der Vergabe des Auftrages noch ausstehende Zustimmung zur Beschaffung der FFP2-Masken nicht erteilt.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYDH

Ergänzende Informationen
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219263985 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2022/S 061-159994 (2022-03-23)