Lieferung Warnschutzkleidung und deren Reinigung

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie deren Reinigung eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-22 Auftragsbekanntmachung
2023-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie deren Reinigung eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitsbekleidung 📦
Textilreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.art-trier.de 🌏
E-Mail: vergabe@art-trier.de 📧
Fax: +49 651/9491-8005 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E95657763 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E95657763 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-27 📅
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 249-728533
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Die Leistung beginnt mit Auftragsvergabe, dies soll Anfang April 2023 sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Warnschutz- und Arbeitskleidung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der A.R.T. schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warnschutz- und Arbeitskleidung für alle Standorte ab. Hierbei handelt es sich um Arbeitskleidung für ca. 180 Beschäftigte.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 31.12.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.03.2024 kündigt.
Zusätzliche Informationen: Die Leistung beginnt mit Auftragsvergabe, dies soll Anfang April 2023 sein.
Bezeichnung des Loses: Reinigung von Arbeitskleidung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der A.R.T. schließt eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Arbeitskleidung für alle Standorte ab. Hierbei handelt es sich um Arbeitskleidung für ca. 180 Beschäftigte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Trier

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes dieser drei Geschäftsjahre • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR • Unterzeichnete Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB • Unterzeichnete Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) • Unterzeichnete Erklärung nach dem Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AEntG) • Unterzeichnete Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket • Urkalkulation
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis • Datenblätter je Kleidungsstück inkl. der im LV geforderten Zertifizierungen (Los 1) • Muster je Kleidungsstück (Los 1) • Garantie- und Gewährleistungsbedingungen • Zertifizierung nach SA8000 des Herstellers der angebotenen Kleidungsstücke (Los 1) • Zertifizierung nach ISO 14001 des Bieters • Zertifizierung nach ISO 9001 des Bieters
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Mindeststandards:
• Zertifizierung nach SA8000 des Herstellers der angebotenen Kleidungsstücke (Los 1) • Zertifizierung nach ISO 14001 des Bieters • Zertifizierung nach ISO 9001 des Bieters

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Trier
Zusätzliche Informationen: keine Personen zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.art-trier.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95657763 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
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Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
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Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 27.01.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
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Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 249-728533 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 081-246127
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 249-728533
ABl. S-Ausgabe: 81

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 📅
Name: Carl Geisen GmbH
Postort: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Elis Textilmanagement GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 081-246127 (2023-04-20)