GKW betreibt ein Klärwerk, in dem ein komplexes Gemisch aus industriellem, kommunalem Abwasser sowie kontaminiertem Grundwasser behandelt wird. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefervertrages über die Erbringung der Lieferleistung von Weißfeinkalk. Die genaue Liefermenge schwankt jährlich. Der Weißfeinkalk ist chargenweise in einzelnen Teillieferungen zu liefern. Die konkreten Mengen der einzelnen Teillieferungen werden in der Regel wöchentlich vom Auftraggeber abgerufen. Das Produkt wird zur Herstellung von Kalkmilch für die Behandlung von Abwasser verwendet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Weißfeinkalk
BET22_2010CaO
Produkte/Dienstleistungen: Kalk📦
Kurze Beschreibung:
“GKW betreibt ein Klärwerk, in dem ein komplexes Gemisch aus industriellem, kommunalem Abwasser sowie kontaminiertem Grundwasser behandelt wird. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
GKW betreibt ein Klärwerk, in dem ein komplexes Gemisch aus industriellem, kommunalem Abwasser sowie kontaminiertem Grundwasser behandelt wird. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefervertrages über die Erbringung der Lieferleistung von Weißfeinkalk. Die genaue Liefermenge schwankt jährlich. Der Weißfeinkalk ist chargenweise in einzelnen Teillieferungen zu liefern. Die konkreten Mengen der einzelnen Teillieferungen werden in der Regel wöchentlich vom Auftraggeber abgerufen. Das Produkt wird zur Herstellung von Kalkmilch für die Behandlung von Abwasser verwendet.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 420 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 2.500 t Weißfeinkalk über in der Regel wöchentliche Teillieferungen im Lieferjahr 2023.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG
- Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare Zertifizierung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 215-564529
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, Am Klärwerk 1, 06803 Bitterfeld-Wolfen”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 01.10.2023
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141115📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
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Quelle: OJS 2022/S 214-613478 (2022-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH
URL: https://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Weißfeinkalk
BET22_2010CaO
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 597 500 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 2.500 t Weißfeinkalk über in der Regel wöchentliche Teillieferungen im Lieferjahr 2023”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 214-613478
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung Weißfeinkalk
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fels Vertriebs und Service GmbH & Co. KG
Postort: Goslar
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fels.de📧
Region: Goslar🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 597 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2Ort
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
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Quelle: OJS 2022/S 240-692637 (2022-12-08)