Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem
Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein
vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Ist ein
Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben.
2. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Alternativ zu den Nachweisen gemäß 1. und 2. kann das das beigefügte Flb. 124
VHB bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) (siehe unter:
https://uea.publicprocurement.be/filter?
lang=de) verwendet werden.
3. Eigenerklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anwendung
Russland-Sanktionen)