Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Adresse des Käuferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben🌏
Name: Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier (ZV VRT)
Postanschrift: Deworastraße 1
Postort: Trier
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 54290
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Kontaktperson: Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier (ZV VRT)
Öffentlicher Auftraggeber
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.zv-vrt.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben: Deutsch
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57697162🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E57697162🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Kylltal
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Vulkaneifel auf den Linien 530 - 539 sowie den Linien 540 - 549” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teil-Linienbündel "Kylltal Ost"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Vulkaneifel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Vulkaneifel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim –
Oberbettingen Bf
531: Hillesheim – Bolsdorf – Lammersdorf – Dohm – Niederbettingen – Bewingen – Gerolstein – Pelm – Kasselburg
532: Gerolstein Bf – Lissingen – Hinterhausen – Kopp – Birresborn – Michelbach – Büscheich – Gerolstein Bf
534: Gerolstein Bf – Pelm – Berlingen – Kirchweiler – Hinterweiler – Neroth (– Neunkirchen – Pützborn – Daun)
535: Gerolstein Bf – Gees – Pelm – Berlingen – Hohenfels-Essingen – Rockeskyll
536: Dockweiler – Oberehe-Stroheich – Zilsdorf – Walsdorf – Hillesheim – Oberbettingen Bf – Niederbettingen
537: Dockweiler – Dreis – Brück – Heyroth – Nohn – Ahütte – Üxheim – Niederehe – Loogh – Kerpen – Niederehe – Heyroth – Brück – Dreis – Dockweiler
538: Oberbettingen – Hillesheim – Berndorf – Flesten – Leudersdorf – Üxheim – Ahütte – Niederehe – Loogh – Kerpen – Berndorf – Hillesheim – Oberbettingen
539: Hillesheim – Berndorf – Wiesbaum – Mirbach
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Gerolstein und Oberbettingen-Hillesheim. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Hillesheim) bzw. Mittelzentrum (Gerolstein und Daun [mit Umsteigeverbindungen]). Wesentlich für das Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte, wie die weiterführenden Schulen (inkl. Berufsbildende Schulen) in Daun, Gerolstein und Hillesheim sowie Grundschulen in Birresborn, Gerolstein, Hillesheim und Üxheim. Auch die Kindertagesstätten in Birresborn, Gerolstein, Pelm und Üxheim werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 14 Solobusse B, 1 Gelenkbus GBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 487.953 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 13.500 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 7 Fahrzeuge (davon min. 4 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 7 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 128.595 Bkm p.a.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-10 📅
Datum des Endes: 2033-07-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teil-Linienbündel "Kylltal West"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
540: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Ormont – Neuenstein – Neuendorf –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
540: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Ormont – Neuenstein – Neuendorf – Olzheim – Walcherath – Prüm
541: Jünkerath Bf – Schüller – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Scheid – Ormont – Kerschenbach – Stadtkyll – Schüller – Jünkerath Bf
542: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Reuth – Schönfeld – Steffeln – Auel – Lissendorf – Birgel – Jünkerath Bf
543: Jünkerath Bf – Gönnersdorf – Lissendorf – Birgel (– Hillesheim)
544: Jünkerath Bf – Feusdorf – Esch (– Waldorf (NRW))
545: Hillesheim – Oberbettingen – Basberg – Auel – Steffeln – Duppach – Müllenborn – Oos – Büdesheim
546: Gerolstein Bf – Roth – Kalenborn-Scheuern – Oos – Müllenborn – Lissingen – Gerolstein Bf
549: Wiesbaum – Mirbach – Feusdorf – Jünkerath Bf
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Jünkerath, Lissendorf, Oberbettingen-Hillesheim und Gerolstein. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Jünkerath/Stadtkyll bzw. Hillesheim) Darüber hinaus wird mit der kreisübergreifen Linie 540 den historisch gewachsenen Verkehrsbedürfnissen zwischen den Landkreisen Vulkaneifel und Bitburg-Prüm Rechnung getragen. Wesentlich für das Teil-Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte wie die weiterführenden Schulen (inkl. berufsbildende Schulen) in Daun (mit Umsteigeverbindungen), Gerolstein, Hillesheim und Jünkerath sowie Grundschulen in Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll. Auch die Kindertagesstätten in Gerolstein, Hallschlag, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 7 Solobusse B, 1 Minibus NBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 372.960 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 10.431 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 9 Fahrzeuge (davon min. 6 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 9 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 103.137 Bkm p.a.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.
• "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 08.03.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage D1 und D2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 062-164559
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-13
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein”
“— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten...”
— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E57697162 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB)
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Quelle: OJS 2022/S 164-465495 (2022-08-22)
Ergänzende Angaben (2022-08-29)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 164-465495
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung - hier: Anzahl Fahrzeuge
Alter Wert
Text:
“Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim –...”
Text
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim – Oberbettingen Bf
531: Hillesheim – Bolsdorf – Lammersdorf – Dohm – Niederbettingen – Bewingen – Gerolstein – Pelm – Kasselburg
532: Gerolstein Bf – Lissingen – Hinterhausen – Kopp – Birresborn – Michelbach – Büscheich – Gerolstein Bf
534: Gerolstein Bf – Pelm – Berlingen – Kirchweiler – Hinterweiler – Neroth (– Neunkirchen – Pützborn – Daun)
535: Gerolstein Bf – Gees – Pelm – Berlingen – Hohenfels-Essingen – Rockeskyll
536: Dockweiler – Oberehe-Stroheich – Zilsdorf – Walsdorf – Hillesheim – Oberbettingen Bf – Niederbettingen
537: Dockweiler – Dreis – Brück – Heyroth – Nohn – Ahütte – Üxheim – Niederehe – Loogh – Kerpen – Niederehe – Heyroth – Brück – Dreis – Dockweiler
538: Oberbettingen – Hillesheim – Berndorf – Flesten – Leudersdorf – Üxheim – Ahütte – Niederehe – Loogh – Kerpen – Berndorf – Hillesheim – Oberbettingen
539: Hillesheim – Berndorf – Wiesbaum – Mirbach
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Gerolstein und Oberbettingen-Hillesheim. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Hillesheim) bzw. Mittelzentrum (Gerolstein und Daun [mit Umsteigeverbindungen]). Wesentlich für das Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte, wie die weiterführenden Schulen (inkl. Berufsbildende Schulen) in Daun, Gerolstein und Hillesheim sowie Grundschulen in Birresborn, Gerolstein, Hillesheim und Üxheim. Auch die Kindertagesstätten in Birresborn, Gerolstein, Pelm und Üxheim werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 14 Solobusse B, 1 Gelenkbus GBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 487.953 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 13.500 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 7 Fahrzeuge (davon min. 4 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 7 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 128.595 Bkm p.a.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim –
Oberbettingen Bf
531: Hillesheim – Bolsdorf – Lammersdorf – Dohm – Niederbettingen – Bewingen – Gerolstein – Pelm – Kasselburg
532: Gerolstein Bf – Lissingen – Hinterhausen – Kopp – Birresborn – Michelbach – Büscheich – Gerolstein Bf
534: Gerolstein Bf – Pelm – Berlingen – Kirchweiler – Hinterweiler – Neroth (– Neunkirchen – Pützborn – Daun)
535: Gerolstein Bf – Gees – Pelm – Berlingen – Hohenfels-Essingen – Rockeskyll
536: Dockweiler – Oberehe-Stroheich – Zilsdorf – Walsdorf – Hillesheim – Oberbettingen Bf – Niederbettingen
537: Dockweiler – Dreis – Brück – Heyroth – Nohn – Ahütte – Üxheim – Niederehe – Loogh – Kerpen – Niederehe – Heyroth – Brück – Dreis – Dockweiler
538: Oberbettingen – Hillesheim – Berndorf – Flesten – Leudersdorf – Üxheim – Ahütte – Niederehe – Loogh – Kerpen – Berndorf – Hillesheim – Oberbettingen
539: Hillesheim – Berndorf – Wiesbaum – Mirbach
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Gerolstein und Oberbettingen-Hillesheim. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Hillesheim) bzw. Mittelzentrum (Gerolstein und Daun [mit Umsteigeverbindungen]). Wesentlich für das Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte, wie die weiterführenden Schulen (inkl. Berufsbildende Schulen) in Daun, Gerolstein und Hillesheim sowie Grundschulen in Birresborn, Gerolstein, Hillesheim und Üxheim. Auch die Kindertagesstätten in Birresborn, Gerolstein, Pelm und Üxheim werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 14 Solobusse B, 1 Gelenkbus GBn) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 487.953 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 13.500 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 7 Fahrzeuge (davon min. 4 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 7 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 128.595 Bkm p.a.
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Quelle: OJS 2022/S 169-479608 (2022-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 164-465495
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4486
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teil-Linienbündel "Kylltal Ost"
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Linden Reisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schwammertstr. 28
Postort: Stadtkyll
Postleitzahl: 54589
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vulkaneifel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teil-Linienbündel "Kylltal West"
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte bzw. die tatsächliche Angabe...”
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
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Quelle: OJS 2022/S 250-731322 (2022-12-23)