Nutzungsbedingungen:
Der Auftraggeber (Lizenznehmer) erkennt die Nutzungsbedingungen (Art der Lizenz, Lizenzklasse, Lizenztyp, Lizenzmetrik) des Lizenzgebers / Herstellers an, soweit hierdurch die dem vertraglichen Zweck innewohnende bestimmungsgemäße Nutzung der Software (Zweckübertragungslehre) gewährleistet und eine vorübergehende als auch eine permanente Übertragung der Nutzungsrechte möglich ist.
Klauseln zur Auditierung der Softwarenutzung werden mit der Maßgabe anerkannt, dass dem Lizenzgeber grundsätzlich ein Auskunftsrecht zusteht. Aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften sind zur Durchführung der Auskunft der Einsatz von sog. "Sniffer-Tools" / Überwachungstools auf den Systemen des Lizenznehmers als auch der Aufbau von Remote Verbindungen zu den Systemen des Lizenznehmers nicht zugelassen. Dies gilt sowohl für Auditierungen durch den Lizenzgeber oder durch ihn beauftragte Dritte, als auch für Selbstauskünfte gegenüber dem Lizenzgeber oder durch ihn beauftragte Dritte. Nach Ankündigung der Überprüfung werden sich Lizenznehmer und Lizenzgeber über das durchzuführende Verfahren einvernehmlich einigen.
Ebenfalls werden Klauseln ausdrücklich nicht anerkannt, durch die es dem Lizenzgeber / Hersteller ermöglicht wird, Zugriff auf personenbezogene Daten aus Ländern außerhalb der EU / des EWR zu erlangen.
Soweit der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, gegenüber dem Lizenzgeber / Hersteller eine Auskunftspflicht zu erfüllen hat, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mit allen notwendigen und angemessenen Maßnahmen bei der Durchführung der Auskunft gegenüber dem Lizenzgeber / Hersteller unterstützen und begleiten.
Rechnungsadresse:
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
IT.Niedersachsen, Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
Die Rechnungen sind unter Angabe
- der Bestellnummer (EBjjxxxx), falls diese nicht bekannt ist, der Vertragsnummer,
- des Namens der Bearbeiterin / des Bearbeiters der Bestellung und
- falls vorhanden: der Seriennummer(n) der gelieferten Komponenten.
Sollte die Bestellnummer und / oder der Name der Bearbeiterin / des Bearbeiters fehlen und es daraufhin zu einer verspäte-ten Zahlung kommen, ist diese Verzögerung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.
Zahlungen erfolgen weiter nur auf prüfbare Rechnungen.
Zu einer prüfbaren Rechnung gehört ein (Abliefer-/Tätigkeits-) Nachweis bzw. Bezug zum Angebot, zur Bestellung oder zur zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung, der mindestens folgende Informationen beinhalten muss:
- eindeutiger Bezug zur Rechnung,
- Lieferadresse,
- Liefergegenstand,
- Liefermenge,
- Bestellnummer (EBjjxxxx),
- Lieferdatum,
- Unterschrift Warenempfänger/in,
- Name Warenempfänger/in in Klarschrift.
Elektronische Rechnungsstellung:
Auftragnehmer können ihre Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch stellen und damit ihre Geschäftspro-zesse vereinfachen. Der Auftraggeber ist seit dem 18.04.2020 zum Empfang dieser Rechnungen verpflichtet, wenn sie bestimmte Formatvorgaben erfüllen.
Nähere Informationen darüber finden Sie unter dem Weblink:
https://rechnung.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/einfuhrung-in-die-erechnung-192709.htm
Hygieneregelung:
"Der Auftraggeber kann im Falle von Ereignissen auf Grund höherer Gewalt (Pandemien, Epidemien, Hochwasser usw.) zusätzliche verpflichtende Regelungen erlassen, die unter Berücksichtigung einer gegenseitigen Vertragser-füllung die Abwendung, das Entgegenwirken oder die Folgenbehebung dieser kritischen Ereignisse verfolgen (z.B. Maskenpflicht, Einhaltung von Hygieneplänen usw.)."
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YY32