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1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:
Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistung ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Raumplanung, Umwelt- und Landschaftsgestaltung oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens zwei weitere Personen im Projektteam müssen ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.
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II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen die Bearbeitung eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1 bis 4 zum Gegenstand haben.
Die Verfahren müssen fertiggestellt und nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 3 noch in der Bearbeitung befinden darf.
Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 5.000 ha mit mehr als 6 Gemeinden aufweisen.
Davon muss mindestens eine Referenz die Erstellung eines Landschaftsplanes in Rheinland-Pfalz beinhalten.
Davon muss mindestens eine Referenz die Durchführung von Biotoptypenkartierungen/Ausgleichsflächenkartierungen beinhalten.
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Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Der Nachweis erhöhter Eignung durch Einreichung weiterer und mit der vorliegenden Planungsaufgabe besser vergleichbarer Referenzen ist möglich (siehe Ziffer II.2.9).
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.