Los 1: Büromaterial Los 2: Kopierpapier Los 3: Hängehefter

Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-07 Auftragsbekanntmachung
2022-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bürobedarf
Referenznummer: Verg_EU-009_22
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bürobedarf 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büromaterial 📦
Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Aktendeckel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 8938196123 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/223093 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-073938
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
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Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Bezeichnung des Loses: Büromaterial
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Büromaterial (Los 1).
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der 3-maligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Bezeichnung des Loses: Kopierpapier
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Kopierpapier (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Hängehefter
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Hängehefter (Los 3).
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/
Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen
der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studentenwerk München auf Verlangen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu
vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV
nachgewiesen werden.
Mindeststandards:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen
der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studentenwerk München auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/223093 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2026

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 030-073938 (2022-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 079-211825
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 030-073938
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und
auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung
von Büromaterial (Los 1).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-
malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor
Ablauf der o.g. Frist.
von Kopierpapier (Los 2).
von Hängehefter (Los 3).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-12 📅
Name: Kaut Bullinger Office + Solution GmbH
Postort: Taufkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Saueracker GmbH & Co. KG
Postort: Nürnberg
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Streit Service & Solution GmbH
Postort: Hausach
Land: Ortenaukreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2022/S 079-211825 (2022-04-19)