Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bürobedarf
Referenznummer: Verg_EU-009_22
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-073938
ABl. S-Ausgabe: 30
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Bezeichnung des Loses: Büromaterial
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Büromaterial (Los 1).
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der 3-maligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Bezeichnung des Loses: Kopierpapier
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Kopierpapier (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Hängehefter
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Hängehefter (Los 3).
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 030-073938 (2022-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge