Los 14 Umweltbaubegleitung Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21

AKN Eisenbahn GmbH

Dienstleistungen im Rahmen des Projektes Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 S21 Eidelstedt –Kaltenkirchen Gewerk: Los 14: Umweltbaubegleitung (UBB)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltüberwachung im Bau
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen im Rahmen des Projektes Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 S21 Eidelstedt –Kaltenkirchen Gewerk: Los 14: Umweltbaubegleitung (UBB)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltüberwachung im Bau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.akn.de 🌏
E-Mail: m.geng@akn.de 📧
Telefon: +49 4191/933841 📞
Fax: +49 4191/93398841 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56455155 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-24 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 205-586141
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: AKN-Strecke A1 S21 Eidelstedt– Kaltenkirchen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.akn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56455155 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431/988-4640 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be-hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhe-bung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2022/S 205-586141 (2022-10-19)