Los 2 - Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen. Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 471-2 xxx
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Muster Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Muster Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften
k) Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l) Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m) Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n) Anlage 13: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
o) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
p) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der Auftragnehmerin. Die NRW.BANK ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen abweichend geregelt.
m) Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n) Anlage 13: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
o) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
p) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der Auftragnehmerin. Die NRW.BANK ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen abweichend geregelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt.
Die Sendungen sind nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die NRW.BANK mit dem folgenden Klischee bedruckt: "NRW.BANK 48134". Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch NRW.BANK nicht aufgebracht werden. Es sind keine Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Die Sendungen sind nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die NRW.BANK mit dem folgenden Klischee bedruckt: "NRW.BANK 48134". Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch NRW.BANK nicht aufgebracht werden. Es sind keine Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist die Elisabethstraße 3-15 in 48145 Münster. Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Abholort ist die Elisabethstraße 3-15 in 48145 Münster. Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Standardbrief national bis 20g (231.386/277.663)
Kompaktbrief national bis 50g (29.696/35.635)
Großbrief national bis 500g (33.180/39.816)
Maxibrief national bis 1000g (544/653)
Standardbrief international bis 20g (1.916/2.299)
Kompaktbrief international bis 50g (859/1.030)
Großbrief international bis 500g (180/216)
Maxibrief international bis 1000g (4/5)
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Sendungen sind nur nach Losen sortiert.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab dem ersten Einzelabruf (sog. Höchstlaufzeit). Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab dem ersten Einzelabruf (sog. Höchstlaufzeit). Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Zusätzliche Informationen:
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
m) Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n) Anlage 13: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
o) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
p) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der Auftragnehmerin. Die NRW.BANK ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen abweichend geregelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Vorlage einer Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Vorlage einer Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz muss in jedem Los als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz und die Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist, haben, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert (mit erforderlichen Anlagen) vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz muss in jedem Los als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz und die Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist, haben, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert (mit erforderlichen Anlagen) vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen) in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
1. Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen) in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Der Nachweis muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
2. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
2. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
3. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
3. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindeststandards:
Zu 1: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils folgende Merkmale aufweisen:
- Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen
- Mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Referenzzeitraum.
Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen national und international
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
3. Für alle Unterauftragnehmer ist die Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen. Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) sind zugelassen.
3. Für alle Unterauftragnehmer ist die Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen. Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) sind zugelassen.
4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen.
4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
g) Vordruck 07 Preisblatt
h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung*
i) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
j) Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
k) Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
b) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
c) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung d) Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 6 Monate)**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
3. Teilleistungen durch die Deutsche Post AG im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG gelten nicht als Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i. S. v. § 181 ZPO gelten nicht als Nachunternehmer.
4. a) Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
4. a) Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
5.Sämtliche Informationen, die die NRW.BANK im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilt, und zwar insbesondere im Rahmen der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Angebote dürfen für ein Los für mehrere oder für alle Lose eingereicht werden. Eine Loslimitierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DF2N
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 148-424252 (2022-07-29)
Ergänzende Angaben (2022-08-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 768 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge