Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Laut Anlage zum Formblatt 211 - Nachweise und Erklärungen für Bauleistungen:
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. oder Eigenerklärung gemäß FB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen vom Bieter und seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot übermittelt werden:
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (u.a. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder keine Verpflichtung zur Eintragung; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt)
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - LVG LSA
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - LVG LSA
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung - LVG LSA (bei handwerkspflichtigen Leistungen)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit - LVG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
An dieser Stelle verweisen wir auf die Anlage zum Formblatt 211 Bau_Baunternehmen in den Verdingungsunterlagen!
-----------------------------------------------------------------------------------
Laut Anlage zum Formblatt 211 - Nachweise und Erklärungen für freiberufliche Leistungen:
Mit dem Angebot ist die Eignung durch einen Nachweis der Präqualifikation oder Eigenerklärung gemäß FB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124_LD für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen von freiberuflich tätigen Unternehmen mit dem Angebot übermittelt werden:
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und / Dienstleistungen (u.a. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - LVG LSA
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - LVG LSA
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung - LVG LSA (Vorlage, falls zutreffend)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit - LVG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
An dieser Stelle verweisen wir auf die Anlage zum Formblatt 211 Bau_freiberufliche Unternehmen in den Verdingungsunterlagen!